So traurig – und doch so fröhlich kann das Sterben sein. Seinen emotionalsten Moment erlebt dieses Kellergespräch, als Klaus Englert den Abschied von seinem Vater schildert. Den knapp 200 Zuhörern im vollen Hörsaal in der Alten Universität in Würzburg stockt der Atem. Die Gesprächsrunde mit dem Titel "Wie frei ist der Tod? Entscheiden Gerichte, Ärzte oder Patienten?", zu dem die Main-Post und die Juristen-Alumni geladen hatten, musste wegen der großen Publikumsnachfrage aus dem gemütlichen Max-Stern-Keller verlegt werden.
Englert erzählt, wie sein 86-jähriger Vater nach einem schweren Sturz ins Krankenhaus kommt, von dort in die Kurzzeitpflege und wenige Tage später, wegen einer akuten Lungenentzündung, erneut in die Klinik. Am Morgen danach habe er ihn angerufen, so Englert, und gesagt, er habe ein erfülltes Leben gehabt, aber jetzt könne und wolle er nicht mehr. "Es ist Zeit für mich zu gehen." Vorher aber wolle er mit der Familie Abschied feiern. "Bring Wein mit, und Bier", so sein Wunsch.
Abschied feiern mit Wein und Bier
Klaus Englert spricht mit den Ärzten, diese versprechen, die Antibiotika abzusetzen, nur noch Schmerzen zu lindern. Kinder, Enkel und weitere Angehörige kommen – und feiern die vier Tage bis zum Tod im wahrsten Sinne des Wortes Abschied von und mit dem Vater, dem Opa, dem Freund. Ein letztes Foto zeigt Walter Englert im Bett mit einem vollen Weinglas in der Hand. Sein Sohn hat es auf seinem Handy gespeichert.

Im Falle Englert erfüllte sich die Idealvorstellung vom selbstbestimmten Tod. Die Realität sieht häufig anders aus. Grund ist nicht zuletzt der 2015 vom Bundestag beschlossene Paragraf 217 im Strafgesetzbuch, der die "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" unter Strafe stellt und aktuell - nach einer Klage von 150 Jura-Professoren - beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand steht. Gedacht war die Regelung, um kommerzielle Sterbehilfe einzudämmen. Sie sorgt aber bei Ärzten, die Menschen auf ihrem letzten Lebensweg begleiten, für Verunsicherung, wie Rainer Schäfer, der Chef der Palliativmedizin am Würzburger Juliusspital, bestätigt.
Palliativmediziner helfen Todkranken das Leiden zu mildern
Schäfer sagt, an der Therapie habe sich durch die Neuregelung nichts geändert. Palliativmediziner seien weiter bemüht, unheilbar kranken Menschen das Leiden zu mildern. Der Tod als Therapieziel sei aus ethischen Gründen abzulehnen. In Einzelfällen aber werde die sogenannte palliative Sedierung als äußerstes Mittel, etwa bei extremer Atemnot, eingesetzt. Dabei erhalte der Patient auf Wunsch starke Schmerzmittel , die sein Bewusstsein dämpfen oder ausschalten. Nach der Gesetzesänderung sei es noch wichtiger geworden, so eine Behandlung äußerst genau zu dokumentieren. Ein Aufwand, der vor allem Zeit koste, die von der Betreuung der Patienten und ihrer Angehören abgehe.
"Der Gesellschaft fällt es zunehmend schwer, das Sterben als natürlichen Vorgang zuzulassen."
Notarzt Dirk-Christian Nüchter
Er könne sich vorstellen, so Experte Schäfer im Gespräch mit Moderator Andreas Jungbauer, dass der neue Paragraf dazu führt, dass Ärzte aus Sorge, sie könnten juristische Probleme bekommen, einen todkranken Patienten "übertherapieren", beispielsweise ein weiteres mal operieren oder an Maschinen anschließen statt ihn in Ruhe sterben zu lassen. Eine Erfahrung, die Notarzt Dirk-Christian Nüchter im Publikum bestätigt. Der Gesellschaft falle es zunehmend schwer, das Sterben als natürlichen Vorgang zuzulassen. Es sei nicht seine Aufgabe als Arzt, Patienten todbringende Substanzen zu verabreichen. Führe ein Medikament, das helfen soll, Beschwerden von Todkranken zu lindern, jedoch zur Beschleunigung des Sterbens, nehme er dies im Sinne der Patienten billigend in Kauf. Ein mutiger Beitrag, für den der Notarzt viel Beifall erhält.

Es ist nicht zuletzt die Angst vor Übertherapie, die todkranke Patienten, sofern sie dazu noch in der Lage sind, antreibt, nach einem Medikament zu rufen, mit dem sie sich selbst töten können. Ob und wann so ein Wunsch gerechtfertigt ist, diese Entscheidung sollte man im Zweifel eher Medizinern als Juristen anvertrauen, sagen die Strafrechtsprofessoren Gunnar Duttge (Göttingen) und Eric Hilgendorf (Würzburg). Ärzte wüssten schließlich sehr genau zu unterscheiden, ob hier ein unheilbar kranker Krebspatient endlich von seinem Leiden erlöst werden möchte oder aber, ob ein Teenager aus Liebeskummer mit seinem Leben hadert. Besonders heikle Fälle könne man durch entsprechend autorisierte Ärzte-Gremien entscheiden lassen, empfiehlt Duttge als mögliche Lösung.
Hilfe durch Patientenverfügung
Viele, gerade auch alte Menschen, sind indes häufig gar nicht mehr in der Lage, am Lebensende selbstbestimmt zu entscheiden. Hier hilft eine Patientenverfügung. Sorgfältig ausgefüllt, sei sie für vor allem für Ärzte, aber eben im Zweifel auch für Juristen eine wichtige Grundlage, um medizinische Entscheidungen zu beurteilen, sagt Peter Günter (Würzburg), Richter am Bundesgerichtshof. Jede Behandlung, die gegen den ausdrücklichen Willen eines Patienten geschehe, sei nämlich Körperverletzung.
Mehr Infos und ein Formular für die Patientenverfügung im Internet: www.justiz.bayern.de