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WÜRZBURG: Angeklagter in Fußfesseln vor Gericht

WÜRZBURG

Angeklagter in Fußfesseln vor Gericht

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    Drei Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung: So lautete am Donnerstag das Urteil des Würzburger Landgerichts im Fall des 29-jährigen Mannes, der Ende Oktober 2015 eine Zeitungsausträgerin auf offener Straße brutal angegriffen hat.

    Auch den Gerichtsreporter dieser Zeitung hatte der Mann am zweiten Verhandlungstag im Sitzungssaal attackiert – deshalb wurde er zu der auf Donnerstag verschobenen Urteilsverkündung in Fußfesseln vorgeführt, die er auch im Sitzungssaal tragen musste. Bei der Attacke auf die Zeitungszustellerin wollte sich der 29-Jährige nach eigenen Worten an der Zeitung rächen, die vor fünf Jahren nicht über den Suizid seines Bruders in der JVA berichtet hatte.

    Er verfolgte die Frau frühmorgens auf ihrer Tour in Höchberg (Lkr. Würzburg), nahm sie in den Schwitzkasten, warf sie zu Boden und trat dann von oben mindestens dreimal auf ihren von einem Fahrradhelm geschützten Kopf ein. „Stampftritte mit mittlerer Kraft“ waren das nach den Worten des Vorsitzende Richters.

    Nur weil der Kopf der Frau durch Helm und die untergelegten Arme einigermaßen geschützt war, geriet sie durch die Tritte nicht in Lebensgefahr. Der Angreifer hätte aber auch leicht den Kopf treffen können: „Seine Tritte waren schwer zu koordinieren“, zitierte der Vorsitzende Richter Hans Brückner aus dem Gutachten von Rechtsmediziner Dr. Thomas Tatschner.

    Der Angeklagte leidet an einer psychischen Erkrankung mit Störung der Impulskontrolle und war deshalb nur eingeschränkt schuldfähig. Der psychiatrische Sachverständige Dr. Jörg Groß hatte die Unterbringung des 29-Jährigen in der Psychiatrie empfohlen, die das Gericht auch anordnete. Der Angeklagte sei in seinem Zustand für die Allgemeinheit gefährlich, so Brückner: „Die Gefährlichkeitsprognose ergibt sich insbesondere aus seiner Einstellung gegenüber der Menschheit, die er insgesamt verachtet.“

    Es sei wünschenswert, dass die Behandlung im Bezirkskrankenhaus so schnell wie möglich beginnt, so der Vorsitzende weiter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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