Ein stark alkoholisierter 18-Jähriger hatte im Frühjahr vergangenen Jahres eine 20-jährige Fußgängerin bei Eisenheim (Lkr. Würzburg) mit seinem VW-Golf erfasst und lebensbedrohlich verletzt. Die junge Frau starb wenige Tage nach dem Unfall im Krankenhaus. Nun hat die Staatsanwaltschaft Würzburg Anklage gegen den 18-jährigen Fahranfänger sowie seine drei Mitfahrer erhoben.
Vorwurf: Der Unfall war „vorhersehbar und vermeidbar“
Wie Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte, wird dem jungen Golf-Fahrer vorgeworfen, „dass der Unfall für ihn vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre und er in Folge seiner Alkoholisierung fahruntüchtig war“. Laut damaligem Polizeibericht hatte ein Atemalkoholtest mehr als 2,3 Promille bei ihm ergeben. Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, „dass der Beschuldigte die Getötete alkoholbedingt übersehen hat“.
Die 20-Jährige war am 23. April 2017, einem Sonntagmorgen, gegen 3.40 Uhr zu Fuß auf einem Verbindungsweg von Kaltenhausen nach Untereisenheim unterwegs. Dort wurde sie von dem blauen VW-Golf erfasst. Der 18-jährige Fahrer und seine Mitinsassen flüchteten mit dem Fahrzeug, ohne sich um die junge Frau zu kümmern. Kurze Zeit später wurde der Polizei ein weiterer Unfall gemeldet – nicht weit entfernt: Die vier Männer waren mit ihrem Wagen im Straßengraben gelandet.
Anklage wegen fahrlässiger Tötung
Mehrmals hatte die Polizei nach dem Unglück nach Zeugen gesucht und um Hinweise gebeten. Im Herbst vergangenen Jahres konnten die polizeilichen Ermittlungen dann nach Angaben des Polizeipräsidiums Unterfranken abgeschlossen werden.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage zum Jugendschöffengericht Würzburg gegen den Fahrer sowie seine drei Mitfahrer im Alter von 19 Jahren erhoben. Dem 18-Jährigen wird fahrlässige Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen. Die anderen drei jungen Männer müssen sich für ihre unterlassene Hilfeleistung verantworten.