Unterschiedliche Auffassungen gibt es nach wie vor über die Qualität des Brandschutzkonzepts für die ehemalige Gastwirtschaft „Alte Brücke“, die als eine dezentrale Unterkunft für Asylbewerber vorgesehen ist. Die „Interessengemeinschaft Alte Brücke“ und auch der Gemeinderat kritisieren vor allem, dass im Dachgeschoss der Rettungsweg nicht durch bauliche Maßnahmen sichergestellt werden soll, sondern eine Rettung über tragbare Leitern der Feuerwehr vorgesehen ist.
Gerade in diesem Punkt ist das Brandschutzkonzept inzwischen überarbeitet worden, teilte das Landratsamt auf Anfrage dieser Zeitung mit. Es bleibe zwar bei der Rettung über Leitern. Die Voraussetzungen dafür sollen aber verbessert werden.
Die Interessengemeinschaft (IG) hatte festgestellt, dass für die Feuerwehr keine Stelle vorhanden ist, die im Sinne der Bayerischen Bauordnung zum Anlegen einer Leiter geeignet ist. Die Brüstung eines anleiterbaren Fensters darf demnach höchstens acht Meter über der Geländeoberfläche liegen. Laut IG lägen die meisten Brüstungen höher, bis auf eine Ausnahme. Und dieses Fenster führe zu einem Nachbargrundstück.
Dort war in der ersten Planung tatsächlich das Anleitern vorgesehen, bestätigte Michael Pahlke vom Sachgebiet Bauen und Umwelt am Landratsamt. Dies sei aber inzwischen geändert worden. Nun werde die anleiterbare Stelle auf der Straßenseite geschaffen. Hierzu werde die Brüstung unterhalb des Fensters bis auf Fußbodenhöhe zurück genommen, die dann deutlich unter acht Metern liege.
Der Sicherheit diene ein Außengitter in ähnlicher Art wie bei einem französischen Balkon. Dieses Gitter könne im Notfall von der Feuerwehr mit Hilfe von Vierkantschlüsseln abgeschraubt werden. Eine Anleiterprobe der Feuerwehr sei nicht mehr erforderlich.
In allen Zimmern des zweiten Obergesschosses werden funkvernetzte Rauchmelder installiert. Das heißt: Wenn ein Melder anschlägt, geben sofort auch die anderen das Alarmsignal. Gleichzeitig leuchtet eine Anzeige auf, die auf den zweiten Fluchtweg zur Anleiterstelle hinweist, die aufgesucht werden könne, falls das Treppenhaus verraucht ist. Grundsätzlich seien die Brandschutzplanungen auf die höheren Anforderungen eines Sonderbaus ausgelegt, so Pahlke weiter.
Als Sonderbau gelten laut Bayerischer Bauordnung unter anderem „sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen, sowie Wohnheime“. Im Hinblick auf den zweiten Rettungsweg besagt die Bauordnung aber auch, dass dieser in Sonderbauten nur dann über Rettungsgeräte der Feuerwehr zulässig sei, wenn keine Bedenken wegen der Menschenrettung bestehen.
Nicht ausgeräumt sind zumindest die Bedenken der Interessengemeinschaft, die sich auch darüber beklagt. dass ihre in den letzten Wochen mehrfach per E-Mail verschickten Anfragen vom Landratsamt nur unvollständig beantwortet worden seien. Sie hat deshalb bei der Regierung von Unterfranken Beschwerde gegen das Amt eingereicht.
Außerdem plant die IG, der vor allem Nachbarn der „Alten Brücke“ angehören, weitere Schritte, beispielsweise ein Bürgerbegehren und eine Petition an Sozialministerin Christine Haderthauer für eine menschenwürdige Unterbringung der Asylbewerber in Winterhausen.