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Würzburg: Anträge bis spätestens 31. Januar: Baumfällungen rechtzeitig beantragen

Würzburg

Anträge bis spätestens 31. Januar: Baumfällungen rechtzeitig beantragen

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    Baumfällungen sind immer außerhalb der sogenannten Vogelschonzeit, nämlich zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar eines jeden Jahres, erlaubt. In Würzburg ist darüber hinaus für bestimmte Bäume die Baumschutzverordnung der Stadt Würzburg zu beachten und deshalb eine Fällgenehmigung beim Fachbereich Umwelt einzuholen, wie es im Presseschreiben heißt.

    https://www.wuerzburg.de/themen/umwelt-klima/stadtnatur-und-biologische-vielfalt/stadtbaeume/baumschutz/16827.Baumschutzverordnung--Antragsformulare.html

    Für geplante Fällungen bis zum 28. Februar 2025 muss ein Fällantrag bis spätestens 31. Januar beim Fachbereich Umwelt vorliegen. Andernfalls kann eine rechtzeitige Genehmigung nicht mehr gewährleistet werden. Ausnahmen gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Baumschutzverordnung gelten für Bäume, bei denen die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist.

    Bei Fragen steht die Fachabteilung Naturschutz und Landschaftspflege, unter Tel.: (0931) 372630 oder E-Mail an naturschutz@stadt.wuerzburg.de zur Verfügung.

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