Mit einem in dieser Form seltenen Antrag befasst sich der Gemeinderat Estenfeld am Dienstag in seiner Sitzung um 19.30 Uhr. Es ist ein Bürgerantrag, mit dem die Bewohner einer Kommune den Gemeinderat dazu verpflichten können, sich mit einer bestimmten Angelegenheit zu befassen.
Mehr oder weniger Verkehr?
Im konkreten Fall geht es um die vom Gemeinderat beschlossenen Öffnung der Wilhelm-Hoegner-Straße zur Würzburger Straße. In einer Interessengemeinschaft setzen sich einige der Anwohner mittlerweile gerichtlich gegen dieses Vorhaben zu Wehr. Der Gemeinderat argumentiert, dass mit der Öffnung der Straße der Verkehr keineswegs ungeahnte Ausmaße annehme.
Vielmehr würde damit die ohnehin stark frequentierte, parallel zur Hoegner-Straße verlaufende Konrad-Adenauer-Straße entlastet. Durch die müssen nämlich auch die Anwohner der Hoegner-Straße fahren. Insbesondere die Bewohner der Mehrfamilienhäuser, deren Gebiet quasi an die Würzburger Straße „anstößt“, würden von der Öffnung profitierten.
51 Unterzeichner
Rein formell muss ein Bürgerantrag bis zu drei Personen benennen, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten. Im konkreten Fall sind es Hansdieter Krüger und Amerilda Magerl, die im Namen von von 51 Anwohnern beantragen, die Verbindung zwischen ihrer und der Konrad-Adenauer-Straße mit Pflanzgefäßen oder Schildern zu schließen. Dadurch würde der Autoverkehr der Wilhelm-Hoegner-Straße die Konrad-Adenauer-Straße nicht noch stärker belasten, weil die Anwohner dann nur ihre Straße befahren würden.
Ungeachtet des Inhaltes eines Bürgerantrages muss sich der Gemeinderat in zwei Schritten damit befassen. Innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages muss er im Gemeinderat für zulässig erklärt werden. Bestehen keinerlei rechtliche Bedenken, muss der Antrag im zweiten Schritt innerhalb von drei Monaten behandelt werden. Anders als bei einem Bürgerentscheid aber haben die Antragsteller keinen Anspruch darauf, dass der Rat eine Entscheidung in ihrem Sinne fällt. Vielmehr ist es vergleichbar mit den Empfehlungen, die die Bürger ihren Räten bei einer Bürgerversammlung mit auf den Weg geben.