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WÜRZBURG: Arzt wegen falscher Diagnose vor Gericht

WÜRZBURG

Arzt wegen falscher Diagnose vor Gericht

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    Es kommt zwar öfter vor, dass Patienten ihre Ärzte wegen Körperverletzung anzeigen. Aber die wenigsten Mediziner landen vor Gericht, weil sich schon während der Ermittlungen raus stellt, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind.

    Der 44-Jährige allerdings bekam einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung. Hätte er seine ärztlichen Pflichten richtig erfüllt, wären seiner Patientin „erhebliche Schmerzen“ erspart geblieben, hieß es darin. Das wollte der Mediziner nicht auf sich sitzen lassen, er legte Einspruch ein und es kam zu einer öffentlichen Verhandlung.

    Die Patientin, um die es geht, ist inzwischen gestorben. Allerdings nicht etwa, wie der Staatsanwalt betont, durch einen ärztlichen Fehler des Angeklagten.

    Der Arzt selbst wehrt sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und erzählt dem Gericht alles über die Behandlung der Patientin und wie er zu der Diagnose „Gastritis“ kam. Tatsächlich litt die 66-Jährige allerdings nicht an einer Entzündung der Magenschleimhaut, sondern an einer bösartigen Geschwulst im Magen.

    Den Krebs, so der Arzt, hätte er mit Hilfe einer Magenspiegelung feststellen können. Die aber habe die 66-jährige trotz seines „eindringlichen Appells“ verweigert und nur einer schmerzlosen Ultraschall-Untersuchung zugestimmt. Außerdem habe die Patientin während seiner Behandlung nie über „starke Schmerzen“ geklagt, was ein Hinweis auf ihre schwere Erkrankung hätte sein können. Als sie schließlich von einer Kolik berichtete, wies er sie umgehend in eine Klinik ein.

    Ein medizinischer Gutachten bestätigt, dass eine Magenspiegelung nötig gewesen wäre, um die Geschwulst festzustellen. Allerdings könne ein Arzt eine solche Untersuchung nicht ohne Einwilligung seines Patienten durchführen. Im vorliegenden Fall, so der Gutachter, hätte der Angeklagte der Patientin „Alternativen wie zum Beispiel eine Computertomographie“ aufzeigen müssen. Aber egal, wie die 66-Jährige behandelt worden wäre, „ihre Lebenszeit hätte nicht verlängert werden können“.

    Nach diesem Gutachten stellt das Gericht das Verfahren gegen den 44-Jährigen ein. Wenn er 4000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt, ist die Sache für ihn erledigt. Sein Verteidiger hatte sich für einen „symbolischen Geldbetrag“ ausgesprochen. Der Arzt, so argumentierte er, sei „durch die Anwaltskosten gestraft genug“.

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