(ca) Von der Naturstein-Firma Götzelmann & Nadler vor vollendete Tatsachen gestellt fühlte sich der Kirchheimer Gemeinderat im April 2009. Das Unternehmen hatte auf eigene Faust begonnen, einen ausgebeuteten Steinbruch auf der Gemarkung Gaubüttelbrunn mit Erdreich und Schutt aufzufüllen. Den nachträglich eingereichten Bauantrag lehnten die Räte damals ab.
Vor allem der Naturschutz sei nicht beachtet worden, argumentierten sie. Teile des Bruchs seien inzwischen dicht mit Büschen und kleinen Bäumen bewachsen. Dies bedeute jedoch einen erheblichen Eingriff in den Naturhaushalt. In einem Schreiben von September 2009 schloss sich das Landratsamt dieser Argumentation an.
Auf Beschluss des Gemeinderats muss die Firma nun auf eigene Kosten bis Jahresende die bereits vorhandene Auffüllung planieren und stellenweise wieder abtragen. Außerdem stellten die Gemeindevertreter die Bedingung, dass die Böschungsoberkante entlang des Nord-Süd-Wegs auf 2,50 Meter beschränkt bleibt und die Geländeoberfläche dem übrigen Niveau angepasst sein muss. Die Böschungen bleiben der Natur überlassen. Der Rest darf landwirtschaftlich genutzt werden.