Eine Autowerkstatt und ein Wohngebiet passen nicht zueinander. Dies findet der Kirchheimer Gemeinderat, der vor kurzem einem Antrag auf einen Umbau und Nutzungsänderung einer Scheune das Einvernehmen der Gemeinde verweigert hat. Das Grundstück an der Kleinrinderfelder Straße ist von Wohnhäusern umgeben. Auch haben vier Nachbarn ihre Unterschrift für das Vorhaben verweigert. Der Antragsteller hatte beantragt, die Scheune zu einer Werkstatt samt Lackiererei umzubauen. Bis zu drei Mitarbeiter sollten dort tätig werden.
Der Gemeinderat konnte zudem darauf verweisen, dass der Antragsteller keine Angaben zu den zu erwartenden Fahrzeugbewegungen und der Leistung der Anlage, dem entstehenden Lärm und Abgasen sowie dem Brandschutz vorgelegt hat. Auch ein Ölabscheider sei nicht nachgewiesen. Nach dem Baugesetzbuch ist eine Umnutzung nur zulässig, wenn sich diese in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewährleistet sind. Die endgültige Entscheidung fällt das Landratsamt.