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VEITSHÖCHHEIM: Badekappe auf die Beatlesfrisur

VEITSHÖCHHEIM

Badekappe auf die Beatlesfrisur

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    Bürgermeister Erwin Vornberger blieb es vorbehalten, dieses Ereignis als einen „Höhepunkt in der kommunalen Geschichte Veitshöchheims“ zu bezeichnen. Und weil zwei Millionen Mark vor 40 Jahren beileibe kein Pappenstiel waren, lobte er fleißig alle Zuschussgeber, durch die eine Finanzierung erstellt werden konnte. Durch die Beteiligung der Bundeswehr beispielsweise war es möglich, neben Landesmitteln auch eine Bundesfinanzhilfe zu erreichen. Auch der Landkreis Würzburg ließ sich nicht lumpen und machte 300 000 Mark locker.

    Was unterm Strich herauskam, bildete eine gut Grundlage für die Realisierung des Geisbergbades. So gerieten die Festredner ins Schwärmen, allen voran Oberregierungsrat Rettner (Regierung von Unterfranken): „Diese schöne und zweckmäßige Erholungsanlage und Wettkampfstätte für den Wassersport hat drei Vorzüge: Reizvolle Hanglage, überörtliche Größenordnung und vernünftige, wartungsfreie Bauart“.

    Auf 45 000 Quadratmeter entstand eine Schwimmanlage, die internationalen Wettkampfbedingungen entsprach. Durch die damals „neuzeitliche Erwärmungsanlage garantierte Bürgermeister Vornberger eine Wassertemperatur von 22 Grad.

    Die weitflächige Anlage war für 8000 Besucher ausgelegt, denen der Zugang durch erschwingliche Eintrittspreise ermöglicht wurde. Eine Mark kostete die Tageskarte für Erwachsene. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre durften für 50 Pfennig rein. Ein Saisonticket kostete 20 Mark (Jugendliche 10 Mark).

    Badeordnung

    Wer wann was nicht darf In allen Schwimmbädern gibt es eine Badeordnung – auch in Veitshöchheim. Darin ist klar geregelt, wer wann was darf oder auch nicht darf, beispielsweise beim Thema Badekleidung.

    Zum Schmunzeln: Niemand darf mit Badekleidung, die abfärbt, ins Wasser.

    Oder: Weibliche Badegäste müssen bei Benützung der Becken Bademützen tragen. Männliche Personen mit langem Haarschnitt wie „Beatlesfrisur oder ähnliches“ sind ebenfalls zum Tragen von Bademützen verpflichtet

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