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Theilheim: Bebauungsplan Reisgrube massiv zurückgenommen

Theilheim

Bebauungsplan Reisgrube massiv zurückgenommen

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    Bebauungsplan Reisgrube massiv zurückgenommen
    Bebauungsplan Reisgrube massiv zurückgenommen

    Der Bebauungsplan für die Reisgrube ist auf das Kernthema Kinderbetreuung zurückgefahren. Der große Wurf, die Entwicklung eines sozialen Zentrums in einem weiterentwickelten Quartier ist jedoch vom Tisch.

    Weiterer Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen, vorhandene Leerstände und städtebauliche Mängel deuten planerischen Entwicklungsbedarf an. Die Gemeinderäte hatten deshalb im April 2022 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans Reisgrube im beschleunigten Verfahren zur Innenentwicklung gefasst, zusammen mit einem Vorkaufsrecht und einer Veränderungssperre. Einige Anwesen hatte die Gemeinde bereits erworben.

    Eine Gruppe direkter Anlieger sah dagegen ihre Rechte als Eigentümer in Gefahr. Unter anderem von "Enteignung" war auf ihren Protestplakaten zu lesen. Sie hatten sich vor allem gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde und die Veränderungssperre gewandt. Bei mehreren anwaltlich formulierten Einwendungen war unter anderem eine fehlende Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Belangen, die Prüfung von Standortalternativen und die Begründung des Bedarfs moniert worden. Auch fehle eine reale Durchführbarkeit der Planung, wegen der privaten Flächen, die nicht verkauft werden würden.

    Maßgebliches Ziel "Kinderbetreuung"

    Tatsächlich wurde der Bebauungsplan jetzt auf vielleicht ein Drittel des Umfangs vom April 2022 verkleinert. Man habe sich zunächst an den Geltungsbereich der alten Sanierungssatzung gehalten, erklärte der Bürgermeister in der Sondersitzung "Bauleitplanung". Auch dabei hatten Veränderungssperre und Vorkaufsrecht als baurechtliche Instrumente gegolten, um die Zielsetzungen der Gemeinde nicht zu gefährden. Bereits im Oktober war aber die Konzentration auf das maßgebliche Ziel "Kinderbetreuung" beschlossen worden, vor allem, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auch für Grundschulkinder ab 2026 zeitnah erfüllen zu können. Privateigentum sollte möglichst doch nicht überplant werden. Die weiteren Planungsziele wie Notunterkünfte, Parkraum oder Grün würden nicht aufgegeben, sondern anderweitig realisiert, hieß es.

    Das Landratsamt Würzburg, bei dem von der Anliegergruppe um Sprecher Erwin Pfeuffer ebenfalls Beschwerde eingegangen war, habe laut Bürgermeister Thomas Herpich festgestellt: "Verfahrensfehler im Bauleitplanverfahren zeichnen sich derzeit nicht ab". Und auch das Öffentlichkeitsgebot sei nicht verletzt worden. Die an den Landtag gerichtete Petition kritisierte Herpich als "nicht geeignetes Mittel, um private Ziele durchzusetzen".

    Die Notwendigkeit zur Fortschreibung gemeindlicher Planung zeigte dagegen eine Konzeptstudie. Stadtplanerin Cornelia Seifert vom Stadtplanungsbüro Wegner hatte aufgezeigt, dass die Kinderkrippe keinerlei Reserven mehr hat und für die Nachmittagsbetreuung der Grundschüler aktuell 20 bis 50 Plätze fehlen. Von heute 145 Kita-Plätzen müsse weiter auf 185 aufgestockt werden, beim Hort von 50 auf 100 Plätze. Sie hatte zu den Bedarfs- auch Alternativen-Prüfungen für die Kinderbetreuungseinrichtungen vorgestellt, die die Grundlage für den dann geänderten Bebauungsplan Reisgrube darstellten.

    Schule und Hort arbeiten eng verzahnt

    Für zehn potenzielle Standortalternativen im Dorfgebiet, vom Bürgerpark bis zur Ackerfläche am Eibelstadter Weg, hatte sie die Vor- und Nachteile abgewogen, den Mehrbedarf an Hort und Kita an anderer Stelle zu entwickeln. Fünf Varianten stellte Seifert vor, wie Hort- und Kita-Erweiterungen im Bereich Reisgrube untergebracht werden könnten. Maßgeblich dafür war nicht zuletzt die Stellungnahme von Schulleiter Florian Hock, dass Schule und Hort eng verzahnt arbeiten und in räumlicher Nähe zueinander liegen sollten. Seinem Plädoyer für einen Hortan- oder -neubauplanung direkt am Schul- und Spielgelände folgte dann auch der Gemeinderat.

    Für die weiteren Kita-Flächen soll die so genannte Variante "1b" weiterentwickelt werden, die eine Schließung des Gartenwegs als öffentlichen Durchgang von der Randersackerer Straße her vorsieht. Damit könnten die derzeit im Bau befindlichen Kita-Gebäude mit weiteren Bauten und Freiflächen östlich des Gartenwegs zu einem Gelände verbunden werden, Eltern würde weiter die eine Anlaufstelle für Geschwisterkinder in der Ortsmitte geboten werden, was immer als Ziel betont war. Die Variante "1b" beinhaltet neben Gemeindegrundstücken auch zwei private Grundstücke mit einem bewohnten und einem leerstehenden Wohnhaus.

    Der fortgeschriebene Bebauungsplan Reisgrube liegt vom 13. bis 27. März im Rathaus öffentlich aus.

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