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Waldbüttelbrunn: Beerdigungen in Waldbüttelbrunn werden nur moderat teurer

Waldbüttelbrunn

Beerdigungen in Waldbüttelbrunn werden nur moderat teurer

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    Die Beerdigungskosten auf den gemeindlichen Friedhöfen in Waldbüttelbrunn, Roßbrunn und Mädelhofen werden ab dem 1. Mai nur leicht steigen, obwohl die Angebote ausgeweitet werden.
    Die Beerdigungskosten auf den gemeindlichen Friedhöfen in Waldbüttelbrunn, Roßbrunn und Mädelhofen werden ab dem 1. Mai nur leicht steigen, obwohl die Angebote ausgeweitet werden. Foto: Matthias Ernst

    In der Gemeinderatssitzung Anfang März wurde ausführlich über die neue Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Waldbüttelbrunn beraten (wir berichteten). Die entsprechenden Änderungswünsche seitens der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte hatte die Verwaltung nun in die neue Satzung aufgenommen und stellte diese zur Abstimmung. Vor allem die Grabgebühren erfuhren dabei gegenüber dem ersten Vorschlag der Verwaltung eine etwas bürgerfreundlichere Richtung. Statt der ursprünglich vorgestellten 100 Prozent Kostendeckung wurde, wie im Beschluss des Gemeinderates Anfang März, nur mit einer 70 prozentigen Deckung gearbeitet.

    Kosten für Umbauten bereits einkalkuliert

    "Mit dem Beschluss der Satzung haben wir eine lange Entstehungsstrecke endlich abgeschlossen", sagte dazu Bürgermeister Klaus Schmidt (SPD). Man habe bereits alle durch die Umbauten an den bestehenden Friedhöfen in Waldbüttelbrunn, Roßbrunn und Mädelhofen entstehenden Kosten mit einkalkuliert, fuhr er fort. So wird ab dem 1. Mai 2022 ein Wahlgrabstätte (Familiengrabstätten) mit einem Benutzungsrecht von 20 Jahren auf dem Waldbüttelbrunner Waldfriedhof 2202,05 Euro, eine Reihengrabstätte mit einem Benutzungsrecht von 20 Jahren 1144,54 Euro, eine Reihengrabstätte für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr mit einem Benutzungsrecht von 15 Jahren 858,41 Euro, eine Urnenerdgrabstätte mit einem Benutzungsrecht von 15 Jahren 1112,08 Euro, eine Aschengrabstätte im anonymen Urnenfeld mit einem Benutzungsrecht von 15 Jahren 404,20 Euro, eine Urnengrabstätte in der geordneten Baumbestattung (Einzelgrabstätte) mit einem Benutzungsrecht von 15 Jahren 536,65 Euro, eine Urnengrabstätte in der geordneten Baumbestattung (Familiengrabstätte) mit einem Benutzungsrecht von 15 Jahren 1041,15 Euro, eine Urnengrabstätte in der offenen Baumbestattung mit einem Benutzungsrecht von 15 Jahren 337,06 Euro und eine Aschengrabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage mit einem Benutzungsrecht von 15 Jahren 337,83 Euro kosten. Ähnliche Zahlen gelten für die beiden Friedhöfe in Mädelhofen und Roßbrunn. Die neue Satzung wurde bei zwei Gegenstimmen, wie von der Verwaltung erarbeitet, beschlossen.

    Umbau zum Mehrgenerationenhaus

    Für die Dachgestaltung des Alten Rathauses beim Umbau zum Mehrgenerationenhaus will sich der Gemeinderat noch etwas mehr Zeit nehmen. Um mehr Licht in den zukünftigen Veranstaltungsraum zu bekommen, war angedacht, entweder Dachliegefenster einzubauen oder Dachgauben. "Am liebsten hätte ich gar keine Aufbauten auf dem Dach", regte Bauamtsleiter Markus Ostwald die Diskussion an. Auf die Frage von Wiljo Mieseler (SPD), mit welcher Variante mehr Licht in den Raum kommt, antwortete Ostwald, dass das grundsätzlich egal sei, weil die Öffnung im Dach bei beiden Varianten gleich groß sei, aber durch eine geschlossene Bauweise einer Gaube bei einem Dachliegefenster mehr Licht zu erwarten ist. Allerdings gebe es auch offen verglaste Gauben, die sogar vom Denkmalschutzamt genehmigungsfähig seien.

    Er hatte dafür ein Beispiel auf einem Bild mitgebracht, die aber auf wenig Gegenliebe seitens des Gremiums stieß. Dann will man eher überhaupt keine Gaube. Dafür entschied man sich, eine Lichtsimulation durchzuführen für den Raum, damit getestet werden kann, ob überhaupt zusätzliche Öffnungen im Dach sein müssen. Sebastian Hansen (Bündnis 90/Die Grünen) war ein Verfechter dieser Variante. Dem konnte sich der Gemeinderat anschließen und vertagte den Punkt auf die nächste Sitzung.

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