„Im Endspurt von der Polizei gefasst“, titelte die Stuttgarter Zeitung am Montag und berichtete über den 39-Jährigen, der kurz vor dem Überqueren der Ziellinie des Halbmarathons von Polizisten aus einem Pulk von Läufern gezogen und festgenommen wurde.
Ein Polizist aus Baden-Württemberg nahm ebenfalls an dem Lauf teil, erkannte den 39-Jährigen und informierte seine Kollegen am Rand der Strecke. Mit Haftbefehl gesucht wurde der Mann, weil er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Vom Landgericht Würzburg war er im Oktober 2007 nach einem erbitterten „Rosenkrieg“ gegen seine ehemalige Lebensgefährtin, eine Würzburger Anwältin, in zweiter Instanz zu einem Jahr Gefängnis verurteilt (wir berichteten).
Weil er sie nach der Trennung ständig belästigte – im Prozess war von „Stalking“ die Rede – hatte die Juristin eine Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirkt, die ihm jegliche Kontaktaufnahme untersagte. Der Ex-Polizist bombardierte sie trotzdem immer wieder mit Anrufen, Faxen und Briefen. Dem 39-Jährigen ging es dabei nach eigenen Worten um das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter. Um sein Ziel zu erreichen, drohte er der Anwältin unter anderem an, kompromittierende Fotos von ihr im Internet zu veröffentlichen.
Rechtskräftig wurde das Berufungsurteil des Landgerichts Ende Februar 2008. Zu diesem Zeitpunkt war der 39-Jährige mit dem Versuch gescheitert, sich als Würzburger Oberbürgermeister-Kandidat bei der Kommunalwahl aufstellen zu lassen. Als Bewährungsauflage sollte er 39-Jährige 600 Euro an ein Kinderzentrum bezahlen. Diese Auflage wurde später in 100 Stunden gemeinnützige Arbeit umgewandelt. Abgeleistet hat er sie nicht. Außerdem wechselte er seinen Wohnsitz, ohne die Justiz darüber zu informieren.
Es kam, was kommen musste: „Das Amtsgericht Gemünden hat Sicherungshaftbefehl erlassen, weil damit Gründe für den Widerruf der Bewährung vorlagen“, erklärte Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager auf Anfrage unserer Zeitung. Dieser Haftbefehl wurde am Sonntag in Stuttgart vollzogen.
„Der Mann fühlt sich systematisch benachteiligt“
Gutachter über den Angeklagten
Am Montag wurde dem Ex-Polizisten dann vom Amtsgericht Würzburg ein weiterer Haftbefehl eröffnet: Im Mai hatte er „in einem Schreiben einen Amoklauf, Mord und Totschlag zum Nachteil der Würzburger Justiz angekündigt“, so Ohlenschlager. Ermittelt wird gegen den 39-Jährigen jetzt wegen „Störung des öffentlichen Friedens“. Glaubt man dem Sachverständigen aus dem Landgerichtsprozess vom Oktober 2007, dann haben die zahlreichen Straftaten einen psychiatrischen Hintergrund. Eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischer und querulatorischer Ausprägung mit erheblicher Einschränkung der Steuerungsfähigkeit hat Psychiater Dr. Jörg Groß damals diagnostiziert: „Er fühlt sich ungerecht behandelt und systematisch benachteiligt.“