Seit mehreren Wochen erfreut sich der Bocksbeutel-Automat im Eingangsbereich des Kupsch-Marktes in der Domstraße wachsender Beliebtheit. Doch nun können Kunden keine Weinflaschen mehr aus dem Automaten ziehen. Stattdessen befinden sich darin nur noch Süßigkeiten und alkoholfreie Getränke.
Aus Servicegedanken am Kunden ist der Automat, der ursprünglich für den „Warenverkauf Grillgut“ angezeigt worden war, eine innovative Idee, die das Stadtgeschehen bereichern kann, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Rathaus. Nur habe dies seine Grenzen im Bereich des Jugendschutzes.

Denn laut Jugendschutzgesetz (§ 9 Abs. 3 JSchG) dürfen alkoholische Getränke - im Gegensatz zu beispielsweise Zigaretten - nicht in der Öffentlichkeit in Automaten angeboten werden. Eine Ausnahme kann nur gemacht werden, wenn der Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist. Oder aber er ist in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht ist sichergestellt, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
Technische Vorrichtungen stellen zwar an diesem Automaten sicher, dass keine Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke entnehmen können, heißt es weiter. Aber dadurch, dass der Bocksbeutel-Automat in einem nicht gewerblich genutzten Raum aufgestellt und für Kinder und Jugendliche zugänglich ist, verstößt der Automat gegen das Jugendschutzgesetz.
Deshalb hat die Stadt Würzburg ein formelles Anhörungsverfahren eingeleitet und den Betreiber um Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten, so die Auskunft aus dem Rathaus. Gleichzeitig wurde ihm mitgeteilt, dass beispielsweise der Automat stehen bleiben kann, aber „alkoholfrei“ gemacht werden muss, indem sämtliche alkoholische Getränke entfernt werden. Grillgut, wie ursprünglich angezeigt, kann jedoch auch weiterhin über den Automaten verkauft werden. Eine Stellungnahme vom Betreiber des Kupsch-Marktes in der Domstraße war nicht zu erhalten.