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Zell: Briefe an die Redaktion: Fadenscheinige Begründungen

Zell

Briefe an die Redaktion: Fadenscheinige Begründungen

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    Zum Artikel vom 12. April über die Gemeinderatssitzung in Zell erreichte die Redaktion folgende Zuschrift.

    "Si tacuisses, philosophus mansisses" möchte man dem Bürgermeister zurufen. Er wollte wahrscheinlich besonders gelehrt auftreten, der nach seinem Werdegang sicher kundiger ist? Es zeigt nur wieder einmal, dass unser Bürgermeister es mit den Gesetzen und Vorschriften zumindest nicht so genau nimmt.

    Selbst Beschlüsse, zu deren Umsetzung der Bürgermeister gesetzlich verpflichtet ist, setzt er mit fadenscheinigen Begründungen nicht um. Wissen die Gemeinderäte nicht, dass es eine übergeordnete Stelle gibt, die verpflichtet ist, die Handlungen eines Bürgermeisters auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen, noch dazu, wenn es um wirklich wichtige Dinge wie den Naturschutz geht?

    Glaubt 2. Bürgermeister Rüthlein wirklich, den Bürgermeister mit den Terminen zum rechtsgültigen Handeln zubewegen? Es ist nach Art. 30 Gemeindeordnung Abs. 3 die Aufgabe des Gemeinderates, die Ausführung der Beschlüsse durch den Bürgermeister und die Verwaltung zu überwachen. Hier hat auch der Gemeinderat Zell es versäumt, seine Pflichten wahrzunehmen. Ebenso ist bis heute kein genehmigungsfähiger Haushaltsplan 2024 aufgestellt, geschweige denn in irgendeiner Form öffentlich beraten, obwohl dies der Bürgermeister bis März in der Bürgerversammlung zugesagt hat.

    Es gibt also eigentlich viel zu tun für den Gemeinderat und die Überwachungsbehörde, da alles bereits bekannt ist.

    Rudolf Schmitt
    97299 Zell am Main

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