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Würzburg/Fürth: Die Zeit für die Briefwahl ist knapp, Bayerns Landeswahlleiter empfiehlt das Wahllokal vor Ort

Würzburg/Fürth

Die Zeit für die Briefwahl ist knapp, Bayerns Landeswahlleiter empfiehlt das Wahllokal vor Ort

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    Briefwähler haben bei der Bundestagswahl 2025 deutlich weniger Zeit, um ihre Stimme abzugeben.
    Briefwähler haben bei der Bundestagswahl 2025 deutlich weniger Zeit, um ihre Stimme abzugeben. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, haben bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar deutlich weniger Zeit als bei anderen Wahlen. Statt der sonst üblichen vier bis fünf Wochen sind es diesmal maximal zwei Wochen.  

    Zur Begründung nannte der bayerische Landeswahlleiter Thomas Gößl jetzt bei einer Pressekonferenz in Fürth die deutlich verkürzten Fristen, die sich durch die Auflösung des Bundestags nach der verlorenen Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz ergeben. So können die Parteien noch bis 20. Januar bei den zuständigen Kreiswahlleitern Kandidaten-Vorschläge einreichen. 

    Viele Kommunen stellen für die Briefwahl eigens Wahlkabinen auf. Das Bild entstand vor der Europawahl im Rathaus der Stadt Würzburg.
    Viele Kommunen stellen für die Briefwahl eigens Wahlkabinen auf. Das Bild entstand vor der Europawahl im Rathaus der Stadt Würzburg. Foto: Thomas Obermeier

    Gößl empfiehlt den Wählerinnen und Wählern, soweit möglich, am Wahlsonntag ins zuständige Wahllokal zu gehen und dort abzustimmen. Nicht zuletzt habe auch das Bundesverfassungsgericht die Urnenwahl in seinen Urteilen regelmäßig als "Leitbild" einer freien, demokratischen Wahl bestätigt. Die Briefwahl sei die Möglichkeit für Menschen, die am Wahlsonntag verhindert sind.

    Zuletzt jedoch stimmten mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten in Bayern schon vor dem eigentlichen Wahltag per Brief ab: Bei der Bundestagswahl 2021 waren es unter Pandemiebedingungen 62,4 Prozent, im Jahr 2023 bei der Landtagswahl 55,1 Prozent, 2024 bei der Europawahl 53,7 Prozent.

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Briefwahl.

    Wann erhalten die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung?

    Bereits Mitte Januar beginnen die Gemeinden mit dem Versenden der Wahlbenachrichtigungen. Diese belegen die Berechtigung, an der Bundestagswahl teilzunehmen. Die Benachrichtigung nimmt man am 23. Februar mit in das Wahllokal, das auf dem Schreiben genannte ist - oder man nutzt sie, um Briefwahlunterlagen zu beantragen. Das geht per Post oder mithilfe des auf der Karte aufgedruckten QR-Codes auch digital.

    Wer bis Ende Januar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte bei der Gemeindeverwaltung an seinem Wohnort nachfragen.

    Wann werden die Briefwahlunterlagen versendet?

    Auch wer nach Eintreffen der Wahlbenachrichtigung sofort die Briefwahl beantragt, bekommt die Unterlagen dafür voraussichtlich frühestens am 10. Februar zugesendet. Der Landeswahlleiter bittet um Geduld. Erst am 30. Januar stehe endgültig fest, welche Parteien und welche Direktkandidatinnen und Direktkandidaten auf dem Stimmzettel im jeweiligen Wahlkreis stehen. Anschließend müssen die Stimmzettel gedruckt und über die Städte und Gemeinden verteilt werden. Verzögerungen etwa durch Papiermangel erwarte die Landeswahlleitung nicht, sagt Gößl: "Da gibt es keine Probleme."

    Wie lange bleibt Zeit, die Briefwahlunterlagen auszufüllen?

    Der Landeswahlleiter appelliert an die Briefwählerinnen und Briefwähler, den zugesandten Stimmzettel dann möglichst schnell auszufüllen - und loszuschicken. Zwar habe die Deutsche Post zugesagt, jeden Wahlbrief, der bis Donnerstag, 20. Februar, im Briefkasten landet, rechtzeitig bis Sonntag, 23. Februar, den Wahlämtern zuzustellen. Grundsätzlich aber gelte: "Je eher die Wahlbriefe verschickt sind, desto besser."  

    Wie kann ich per Briefwahl vorab im Rathaus abstimmen?

    Neben der Briefwahl per Post ist die Briefwahl auch direkt im Rathaus oder bei der Gemeindeverwaltung möglich. Immerhin rund ein Drittel der Briefwählerinnen und Briefwähler nutzt laut Landeswahlleitung diese Möglichkeit. Dabei geht man nach dem 10. Februar mit seiner Wahlbenachrichtigung während der regulären Öffnungszeiten ins Rathaus, lässt sich dort die Briefwahlunterlagen aushändigen. Die füllt man vor Ort direkt aus und gibt sie auch gleich ab. Viele Städte stellen zu diesem Zweck sogar Wahlkabinen auf.

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