Bereits jetzt hat Busunternehmer Stefan Lyding einen dicken Aktenordner zu diesem Fall. Und er wird wohl noch einen zweiten brauchen. Denn bis jetzt gibt es noch keine Entscheidung darüber, ob der Freistaat Bayern für die durch den Lockdown entstandenen finanziellen Schäden des Busunternehmers aus Zellingen (Lkr. Main-Spessart) aufkommen muss.
Würzburg