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GREUSSENHEIM: Christusfreunde wollen Riesen-Jesus

GREUSSENHEIM

Christusfreunde wollen Riesen-Jesus

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    Der Gemeinderat lehnte einstimmig ab. Überdimensionale Christusstatuen erfreuen sich in gewissen Kreisen größter Beliebtheit. Nachdem die umstrittenen Pläne des Hamburger Unternehmers Harry Vossberg für einen 55 Meter hohe Riesen-Jesus in Bad Reichenhall, Wassertrüdingen, Deggendorf und Rödental (Oberfranken) für Furore sorgten, zieht jetzt die umstrittene Glaubensgemeinschaft Universelles Leben nach. Das Gut Terra Nova, auf dem die 75-jährige und für die Öffentlichkeit seit Jahren „unsichtbare“ UL-Prophetin Gabriele Wittek noch leben soll, will ebenfalls eine große Jesus-Statue in die Landschaft stellen, wenn auch „nur“ 25 Meter hoch. Sie soll nach dem Willen der „Christusfreunde“ – so nennen sich die Jünger der Prophetin – 30 Meter vom Sträßchen zu dem abgelegenen und abgeschotteten Hofgut unterhalb der Erdaushubdeponie gelegen, auf einem 15 Meter breiten und zwei Meter hohen dreistufigen Sockel aufgestellt werden.   Insgesamt würde also die Statue 27 Meter aus dem sogenannten „Friedensreich“ des UL emporragen und wäre weithin sichtbar.

    Zahlreiche Glaubensrelikte – Kreuze, Bildstöcke und Kapellen – prägen die Landschaften Bayerns, insbesondere Frankens.   Die „Christusfreunde“ vom UL haben bereits große Holzkreuze und Engelsfiguren in die Landschaft gestellt, dazu Lautsprecheranlagen, die weit über das Friedensreich hinaus die Gegend mit dröhnender Musik und Worten „aus Prophetenmund“ beschallen. Für eine derart die Landschaft prägende Christusfigur im sensiblen Außenbereich – zumal ohne baurechtliche Privilegierung des Vorhabens – mochten sich die Greußenheimer Gemeinderäte nicht erwärmen. Nach Prüfung durch die Verwaltung lehnte das Gremium den Antrag ab.

    Grundsatzfragen zum Windrad

    Vorläufig zurückgestellt wurde vom Gemeinderat ein weiteres Vorhaben des Gutes Terra Nova zum Bau eines Windrades auf Flur-Nummer 13090 im Außenbereich. Nach den eingereichten Unterlagen soll das 18,30 Meter hohe Windrad zur Wasserförderung aus einem Brunnen dienen. „Nachdem schon eine wasserrechtliche Genehmigung zum Betrieb des Brunnens besteht, ist die Erstellung des Windrads nur deshalb genehmigungspflichtig, weil die Masthöhe mehr als 18 Meter beträgt“, erklärte Bausachbearbeiter Georg Trompeter.

    Allerdings warf der Antrag die grundsätzliche Frage auf, ob das Windrad als solches zur Stromgewinnung betrieben wird und deshalb nur in einem im Flächennutzungsplan ausgewiesenen begrenzten Bereich erstellt werden darf.   Auch äußerte Bernd Waack Bedenken, die Menge des geförderten Wassers könne sich nachteilig auf die Eigenwasserversorgung der Gemeinde auswirken.

    „Bis zur Klärung von Fördermengenbegrenzung und der Bewertung der Standortfrage für das Windrad sollte über den Bauantrag nicht entschieden werden, befand Frank Beck. Das Gremium beauftragte die Verwaltung, weitere Informationen beim Antragsteller und dem Wasserwirtschaftsamt einzuholen.

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