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Würzburg: Corona: Beschluss über Würzburger Kiliani-Volksfest ist gefallen

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Corona: Beschluss über Würzburger Kiliani-Volksfest ist gefallen

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    Rund 800 000 Besucher lockte das Kiliani-Volksfest auf der Würzburger Talavera in den letzten Jahren an.
    Rund 800 000 Besucher lockte das Kiliani-Volksfest auf der Würzburger Talavera in den letzten Jahren an. Foto: Daniel Peter

    Nun steht es fest: "Kiliani fällt 2020 leider aus", verkündet eine Pressemitteilung der Stadt Würzburg vom Donnerstagmittag. Während andere große Feste wie das Oktoberfest oder das Aschaffenburger Volksfest bereits abgesagt worden waren, hatte man bei der Stadt Würzburg bislang gezögert.

    Doch nun hat man einen Entschluss gefasst: Die Stadt Würzburg bedauert es außerordentlich, dass das Volksfest in diesem Jahr nicht stattfinden kann, heißt es in der Mitteilung. Das Volksfest  war für die Zeit vom 3. Juli bis zum 19. Juli dieses Jahres geplant gewesen und hatte in den letzten Jahren rund 800 000 volksfestbegeisterte Menschen in seinen Bann gezogen.

    Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt

    Die 85 betroffenen Schausteller, die bereits eine vertragliche Zulassung für das laufende Jahr haben, würden nun durch die Stadt Würzburg als Veranstalter darüber informiert, dass wegen der rechtlichen Unmöglichkeit die Zulassungsverträge aufgelöst werden müssten, heißt es weiter. Dazu stehe die Stadt Würzburg auch mit dem Sprecher der Schaustellergemeinschaft Heiner Distel, der Würzburger Hofbräu sowie der Festwirtfamilie Michael Hahn in enger Abstimmung.

    Zur Begründung heißt es, leider seien Großveranstaltungen wie Volksfeste wegen der Corona-Pandemie mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt. Dies habe bereits eine Beschlussfassung der Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten sowie ein Kabinettsbeschluss der Bayerischen Staatsregierung Mitte April so vorgesehen. Darin heißt es: "Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt."  

    Als Grund für das Zögern, was eine Absage des Festes betrifft, hatte man bei der Stadt bislang ausstehende Haftungsfragen genannt. Weil die Stadt gültige Verträge mit Schaustellern, Wirten und Brauereien hat, wäre die Verwaltung im Falle einer Absage rechtlich angreifbar. Dies hat sich nun wohl geändert.

    Auch jüngste Beschlüsse haben kein anderes Ergebnis erbracht

    Denn auch die jüngste Beschlussfassung der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten am Mittwoch dieser Woche habe auf Grundlage der aktuellen Lagebewertung diesen Beschluss noch einmal bestätigt, heißt es in der Pressemitteilung weiter. "Wie Bund und Länder bereits beschlossen haben, sind Großveranstaltungen wie beispielsweise Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmesveranstaltungen derzeit untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird", heißt es darin.

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