Die Berufsfelder „Dienstleister und Handwerker“ dürfen generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen. In der nachfolgenden Positivliste wird auf bekanntgewordene Zweifelsfälle eingegangen. Sie dient nur als ergänzende Auslegungshilfe für die Allgemeinverfügung, teilt das Bayerische Gesundheitsministerium mit.
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