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Würzburg: Corona-Regeln: Was gilt während der Osterferien für Urlauber im Ausland?

Würzburg

Corona-Regeln: Was gilt während der Osterferien für Urlauber im Ausland?

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    Auf Reisen in diesen Tagen so wichtig wie der Reisepass: das Impfzertifikat.
    Auf Reisen in diesen Tagen so wichtig wie der Reisepass: das Impfzertifikat. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez, dpa

    Für die Osterferien können Touristinnen und Touristen mit einer vergleichsweise entspannten Corona-Situation in den besonders beliebten Ferienländern rechnen. Bei der Einreise gelten inzwischen eher geringe Hürden und meist herrscht nur noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die Lage im Einzelnen:

    Italien

    Für die Einreise nach Italien ist eine Online-Anmeldung erforderlich.
    Für die Einreise nach Italien ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Foto: Benjamin Stahl

    Einreisebeschränkungen: Vor der Einreise ist eine Online-Anmeldung erforderlich. Daneben wird der Nachweis einer Impfung, Genesung oder eines Negativtests (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden, Schnelltest nicht älter als 48 Stunden) verlangt. Ohne Nachweis ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgesehen. Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Nachweis vorzeigen. Ab sechs Jahren wird ein Negativtest verlangt.

    Alltagsbeschränkungen: Nach dem Ende des Notstandes am 31. März müssen in Hotels keine 3G-Nachweise mehr vorgezeigt werden. Auch im Außenbereich von Restaurants oder Bars sowie in Geschäften ist der sogenannte Greenpass nicht mehr nötig. In gastronomischen Innenräumen gilt für Touristen die 3G-Regel. In Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Theatern oder Diskotheken besteht die 2G-Regel fort.

    Inzidenz: 836 (offizieller Stand vom 31.3., Zahlen werden nur einmal wöchentlich veröffentlicht)

    Spanien

    In Spanien gibt es kaum noch Corona-Beschränkungen. In öffentlichen Innenräumen gilt aber weiterhin eine Maskenpflicht.
    In Spanien gibt es kaum noch Corona-Beschränkungen. In öffentlichen Innenräumen gilt aber weiterhin eine Maskenpflicht. Foto: Michael Czygan

    Einreisebeschränkungen: Urlauber müssen sich vor der Reise auf der Internetseite "Spain Travel Health-Portal" anmelden. Alle Reisenden über zwölf Jahre brauchen einen Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung. Ein PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden sein.

    Alltagsbeschränkungen: Im Land selbst gibt es außer der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sowie in Bussen, Bahnen und Flugzeugen kaum noch Einschränkungen. Wer während seines Urlaubs positiv getestet werden sollte, muss nicht mehr in häusliche Isolation. Das gilt für alle unter 60 Jahren, die keine schweren Symptome entwickeln.

    Inzidenz: Etwa 200 Fälle pro 100.000 Einwohner.

    Portugal

    Portugal hat eine besonders hohe Impfquote.
    Portugal hat eine besonders hohe Impfquote. Foto: Michael Czygan

    Einreisebeschränkungen: Die Reiseanmeldung für alle über zwölf Jahre erfolgt über das Portal "Passenger Locator Form - Flight Information".

    Alltagsbeschränkungen: Maskenpflicht herrscht auch hier nur noch in öffentlichen Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Madeira und die Azoren gibt es noch einige Sonderregelungen wie etwa einen Gesundheitsfragebogen und in einigen Fällen die 3G-Regel.

    Inzidenz: Das Land hat mit 93 Prozent eine besonders hohe Impfquote. Die Inzidenz liegt bei rund 700 Fällen pro 100.000 Einwohner.

    Österreich

    An Ostern zieht es noch viele Urlauber zum Skifahren nach Österreich.
    An Ostern zieht es noch viele Urlauber zum Skifahren nach Österreich. Foto: Benjamin Stahl

    Einreisebeschränkungen: Für die Einreise gilt weiter die 3G-Regel, jeder muss also geimpft, genesen oder getestet sein. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren.

    Alltagsbeschränkungen: Im Land herrscht in allen Innenräumen eine FFP2-Maskenpflicht. In Wien ist zusätzlich weiter die 2G-Regel in Kraft – und zwar für den Zutritt zur Gastronomie und zu Indoor-Sportstätten.

    Inzidenz: Das Infektionsgeschehen hat sich in jüngster Zeit deutlich abgeschwächt. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner ist auf rund 1800 gefallen.

    Frankreich

    Frankreich hat seine Corona-Regeln weitgehend aufgehoben.
    Frankreich hat seine Corona-Regeln weitgehend aufgehoben. Foto: Sebastien Nogier, dpa

    Einreisebeschränkungen: Für Geimpfte gelten keine Auflagen, es muss lediglich ein gültiger Impfpass vorgelegt werden. Nichtgeimpfte müssen einen negativen PCR-Test, einen Schnelltest oder einen Genesenennachweis vorlegen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

    Alltagsbeschränkungen: Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Inzidenz: 1460 Fälle je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen.

    Griechenland

    Nach Griechenland kann man wieder ohne Online-Anmeldung einreisen.
    Nach Griechenland kann man wieder ohne Online-Anmeldung einreisen. Foto: Michael Murza, dpa

    Einreisebeschränkungen: Eine Online-Anmeldepflicht gibt es nicht mehr. Personen, die ein in der EU anerkanntes Covid-Impfzertifikat haben, können nach Griechenland einreisen. Einreisen sind auch mit einem bis zu 72 Stunden alten negativen PCR-Test möglich oder mit einem Rapid-Test, der binnen 24 Stunden vor der Ankunft negativ ausgefallen ist.

    Alltagsbeschränkungen: Die Maskenpflicht gilt noch für alle geschlossenen Räume wie Tavernen, Bars, Kinos oder Museen sowie für alle öffentlichen Verkehrsmittel.

    Inzidenz: Rund 1400 Fälle pro 100.000 Einwohner.

    Türkei

    Die Türkei erkennt die EU-Zertifikate an.
    Die Türkei erkennt die EU-Zertifikate an. Foto: dpa

    Einreisebeschränkungen: Reisende in die Türkei haben drei Möglichkeiten: Sie müssen mindestens zweimal geimpft sein, eine Genesenen-Bescheinigung vorlegen, die nicht älter als sechs Monate ist, oder ein negatives Testergebnis vorzeigen. Kinder unter zwölf Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

    Alltagsbeschränkungen: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in geschlossenen Räumen wie Supermärkten und Museen besteht Maskenpflicht. Auflagen für Restaurantbesuche bestehen nicht mehr.

    Inzidenz: In Istanbul lag sie zuletzt bei rund 240 pro 100 000 Einwohner, in der Touristenhochburg Antalya bei rund 90.

    Welche Nachweise Reisende dabei haben solltenZur Sicherheit sollten Geimpfte immer ihren Impfpass (gelbes Impfbuch) dabei haben. Im Alltag ist natürlich ein digitaler Impfnachweis (Covid-Zertifikat der EU) auf dem Smartphone einfacher zu handhaben. Die EU-Zertifikate werden in allen 27 Mitgliedstaaten und weiteren Ländern, darunter die Schweiz und die Türkei, akzeptiert.Seit 1. Februar 2022 ist die Gültigkeit für digitale Impfzertifikate der EU für Reisezwecke auf neun Monate (270 Tage) begrenzt. Das gilt für grundimmunisierte Personen ohne Booster-Impfung. Reisende sollten prüfen, ob ihr digitales Impfzertifikat bei Grenzübertritt noch gültig ist. Der Nachweis über die Booster-Impfung ist EU-weit vorerst unbegrenzt gültig; für unter 18-Jährige ist auch das Zertifikat der Grundimmunisierung unbefristet gültig.Genesene benötigen einen schriftlichen oder digitalen ärztlichen Nachweis, dass eine Infektion mit dem Coronavirus vorlag und mittels PCR-Test nachgewiesen wurde. Die Infektion (Abnahmedatum des positiven Tests) sollte mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegen. Für eine Einreise nach Deutschland ist das Genesenenzertifikat 90 Tage gültig. Im Ausland kann dessen Gültigkeitsdauer abweichen.Wer nicht vollständig geimpft oder von einer COVID-19-Erkrankung genesen ist, muss häufig bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Wie viele Stunden das Testergebnis gültig ist und wie viele Stunden der Test zurückliegen darf, variiert dabei von Land zu Land.Für die digitalen Nachweise eignen sich laut Bundesgesundheitsministerium auch im Ausland die Corona-Warn-App oder die CovPass-App. In den Apps kann man nicht nur den Impfstatus, sondern auch Testnachweise und Genesenenzertifikate hinterlegen.ben

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