Verlassen und angestaubt sieht das Anwesen Hauptstraße 30 aus, in Sommerhausen bekannt als das alte Doktorhaus. Jetzt endlich liegt ein Bauantrag zur umfänglichen Sanierung vor.
Fachwerk im Obergeschoss, Halbwalmdach, barocke Elemente – das Wohnwirtschaftsgebäude aus dem 18. beziehungsweise 19. Jahrhundert ist ein Einzeldenkmal und steht schon lange leer. Zuletzt war es als Weinstube genutzt worden und dann noch zum Weihnachtsmarkt am Leben beteiligt. Nun will der Eigentümer mit einer Generalsanierung und Dachausbau drei Wohneinheiten an der Ecke zur Pastoriusgasse entstehen lassen. Dafür wird die zuletzt eingetragene Nutzung des Erdgeschosses als Gaststätte zu Wohnraum geändert.
Von den sechs Auto-Stellplätzen, die nachzuweisen sind, müssen drei abgelöst werden. Eine Garage und zwei Stellplätze soll es im neu zu gestaltenden Hofbereich geben. Überplant ist für die Stellplätze auch ein Stück des Nachbaranwesens, Hauptstraße 32, des gleichen Eigentümers, wie Bürgermeister Wilfried Saak vorstellte. Elisabeth Balk (BL) bezweifelte aufgrund der Enge im Hof trotz Erweiterung, dass die Parkplätze gut angefahren werden können, was sie beide zu "gefangenen" Stellplätzen mache, das heißt, ihre Nutzung ist abhängig vom Parkverhalten Dritter, womit sie nicht frei anfahrbar wären. Auch müsse sichergestellt werden, dass sie rechtlich mittels Grenzverschiebung auch für die Zukunft dem Anwesen Hauptstraße 30 zugeordnet werden.
Positiver Ansatz
Unter dieser Prämisse sowie der Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dass überhaupt Stellplätze im Altort nachgewiesen werden können, sah Stefan Oehler (CSU) schon als positiven Ansatz, weil man hier, so Markus Schwarz (WGS), "nie auf die erforderliche Zahl kommen wird". Insgesamt überwog bei weitem die Freude, dass das Haus saniert wird.
Beim Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung im Reifensteinweg 21 waren die Erwartungen dagegen anders: Für ein Flachdach an Wohnhaus und Carport, was nicht dem Bebauungsplan entspricht, und einen "gefangenen" Auto-Stellplatz waren Abweichungen von den geltenden Regelungen beantragt. Der Bauherr hatte auf ein in der Straße existierendes Flachdach Bezug genommen, wobei mehrere Räte bekannten, diese frühere Ausnahmegenehmigung schon bereut zu haben.
Stefan Furkel (BL): "Es muss der gleiche Fehler nicht immer wieder gemacht werden." Andere Marktgemeinderäte meinten, dass sie mit einer Ausnahmegenehmigung für ein Flachdach kein großes Problem hätte, unter anderen Pauline Steinmann (CSU), "denn es soll ja auch begrünt werden". Rein gar kein Verständnis gab es dagegen für einen gefangenen Stellplatz. Was im Altort notgedrungen akzeptiert wird, hat in der Siedlung keine Chance auf Einvernehmen.
Parksituation schwierig genug
Die Befürchtung, dass das Auto dann früher oder später der Einfachheit halber auf der Straße geparkt wird, hatten alle Redner geteilt, und meinten, dass die Parksituation in der Reifensteinstraße schon schwierig genug sei. Zum anderen "ist der Bauplatz groß genug, da müssen wir keine Ausnahme machen", hieß es mehrfach. Das gemeindliche Einvernehmen wurde nicht erteilt.