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REGION WÜRZBURG: Das Recht des Kindes auf Bildung

REGION WÜRZBURG

Das Recht des Kindes auf Bildung

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    Vor Gericht stritten Elisabeths Eltern mit der Gemeinde Estenfeld darum, dass das Mädchen nicht in den örtlichen Kindergarten gehen muss, sondern im Würzburger Waldorf-Kindergarten angemeldet werden kann. Die Gemeinde sollte ihren Kostenanteil in der Stadt zahlen.

    Die Eltern bekamen Recht, allerdings aus verwaltungstechnischen Gründen, nämlich weil die Gemeinde den Bedarf nicht ordentlich ermittelt hatte. Sie hatte pädagogische Bedürfnisse nicht abgefragt.

    Das Recht des Kindes auf Bildung sei überhaupt nicht in Erwägung gezogen worden, kritisiert Köpcke-Duttler, der die Familie vor Gericht vertrat. Das Verwaltungsgericht gab zwar ein Signal im Sinne der Familien. „Aber andere Gerichte sehen es anders“, sagt der Rechtsanwalt. So geht es ihm ums Grundsätzliche und um die Rolle des Jugendamtes.

    „Wir müssen vorausschauend denken“, sagt Köpcke-Duttler. Die Kindergartenpflicht stehe ins Haus. Und dann kann das, was im Moment spitzfindig klingt, für Familien bedeutsam werden. Schließlich hat Bildung auch etwas mit der Vorstellung zu tun, die jemand von der Entwicklung der Gesellschaft hat.

    Der Jurist und Pädagoge beklagt deshalb, dass nicht Recht und Pädagogik gemeinsam überlegt haben, was Bildung bedeutet, welche Rechte und Verantwortung damit verbunden sind, als das Bayerische Kinderbetreuungs- und Bildungsgesetz (BayKiBiG) verfasst wurde. Meist stünden Fragen der Finanzierung und Organisation im Mittelpunkt. Selbst die Interessen der Eltern, Erwerbstätigkeit und Familie besser miteinander vereinbaren zu können, hätten mehr Gewicht als Würde und Bildungsbedürfnisse des Kindes.

    Köpcke-Duttler kritisiert die Ökonomisierung der Bildung. Schon der Begriff Humankapital zeige, um was es gehe: Um wirtschaftliche Verwertbarkeit von Bildung, nicht um ein Menschenrecht.

    Verwaltung bestimmt

    Er fordert eine öffentliche Diskussion, bei der geklärt werden muss, wer das Recht hat, Bildungs- und Erziehungsziele festzulegen. Im BayKiBiG wird das Sozialministerium, also die Verwaltung, ermächtigt, diese Ziele für Kindertageseinrichtungen vorzugeben. Sie werden also nicht politisch ausgehandelt. Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und der Kommunen hätten zwar das Recht, gehört zu werden, Eltern und Kinder aber nicht.

    Die Estenfelder Familie hatte ihren Wunsch, Elisabeth in den Waldorf-Kindergarten zu geben, einerseits mit der speziellen pädagogischen Ausrichtung des Horts begründet. Andererseits möchte sie, dass die Tochter entsprechend der religiösen Einstellung der Familie im Sinne der anthroposophisch begründeten Christengemeinschaft erzogen wird.

    Im Estenfelder Rathaus konnte man damit offenbar nicht viel anfangen. Aber schließlich liegt die Gesamtbedarfsplanung ohnehin beim Kreis-Jugendamt, sagt Köpcke-Duttler. Das könne Gespräche mit Gemeinden führen, beraten, den Erfahrungsaustausch der Orte ankurbeln, besondere pädagogische Konzepte fördern und selbst Kindergartenplätze genehmigen. Träger auch kleiner Einrichtungen könnten ihre Konzepte im Jugendamt darstellen, sich mit anderen zusammen tun, Statistiken anlegen, Bedarf gut dokumentieren und bei Bürgermeisterversammlungen darüber sprechen.

    Den Eltern der kleinen Elisabeth ist das Thema so wichtig, dass sie sich überlegen, andere Eltern zu mobilisieren. Ökonomisch gesehen wäre eine breite Diskussion durchaus positiv, sagt Köpcke-Duttler. Die Gerichtsverfahren in Sachen BayKiBiG kosten nämlich viel Geld.

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