Kontrovers diskutiert wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung der Tagesordnungspunkt "Neukalkulation der Friedhofsgebühren". Einig war man sich, dass dies ein sensibles und heikles Thema ist. Die Meinungen über die Gebührenhöhe gingen aber weit auseinander, so dass die Entscheidung vertagt wurde. Die Gemeinde Veitshöchheim betrieb bislang den Friedhof an der Martinskapelle und den Waldfriedhof jeweils mit Leichenhäusern als zwei getrennte öffentliche Einrichtungen. Zuletzt kalkulierte die Gemeinde 2017 die Gebühren für die beiden Friedhöfe neu und setzte die so ermittelten Gebühren mit Neuerlass der Friedhofsgebührensatzung ab dem 1. Januar 2018 fest. So unterscheiden sich derzeit die Gebühren für Einzel-(42/65 Euro), Doppel- (65/100 Euro) und Kindergräber (13/25 Euro) bei den beiden Friedhöfen erheblich. Lediglich bei der Urnennische sind sie mit 60 Euro deckungsgleich.
Veitshöchheim