Die „Herkulesaufgabe“ ist laut Insolvenzverwalter geschafft: Nach 13 Jahren ist das Insolvenzverfahren gegen die von Würzburgern in Dresden gegründete BFI-Bank fertig.
Die erste in Ostdeutschland gegründete Bank nach der Wende hatte bis 2004 auch Kripo und Staatsanwaltschaft in Würzburg und Dresden beschäftigt. Wegen Betrugs und Anstiftung zur Untreue musste der Steuerberater Karl-Heinz W., der Gründer der insolventen Bank für Immobilienbesitz (BFI) ins Gefängnis. Das Landgericht Würzburg hatte ihn am Ende eines bundesweit beachteten Wirtschaftsprozesses zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er Drahtzieher in einem millionenschweren Anlagebetrug gewesen ist. Neben ihm gab es weitere Würzburger Geschäftsleute und Juristen, die an dem Unternehmen beteiligt waren und sich rechtfertigen mussten.
Der Verurteilte W. war Mehrheitsaktionär und Aufsichtsratschef der 1995 gegründeten Bank mit Hauptsitz in Dresden und zwei Filialen: einer am Berliner Ring in Würzburg, die zweite in Luxemburg. Die Pleite der Bank war die erste in Ostdeutschland.
Gegen das einst börsennotierte private Kreditinstitut hatte das Amtsgericht Dresden im Juli 2003 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Mehr als 69 000 Kunden waren betroffen
Wie Insolvenzverwalter Hans-Jörg Derra am Freitag mitteilte, waren mehr als 69 000 Kunden der 1995 in Dresden gegründeten Bank für Immobilienwirtschaft (BFI) betroffen. Neben Geldeinlagen von mehr als 15 000 Geschäftskunden sei es um über 46 000 Sparverträge, 7000 Kredite und gut 1000 Wertpapierdepots gegangen.
Derra betonte in seiner Presseerklärung: „Ursächlich für die Insolvenz der Bank war neben konjunkturellen Einflüssen eine Vielzahl von hausgemachten Problemen.“ Die Bank verfügte über keine funktionierenden Organisationsstrukturen und versuchte, „der eingetretenen Ertragsschwäche durch riskante Fondsfinanzierungen entgegen zu treten.“ Die Krise verschärfte sich durch den fehlgeschlagenen Versuch der Beteiligung an einem luxemburgischen Bankinstitut.
Ermittlungen wurden bereits 2002 aufgenommen
Im Jahr 2002 hatte die Staatsanwaltschaft Würzburg Ermittlungen gegen den Mehrheitsaktionär der Bank, ihren Justiziar und Personen, die zur Vertriebsstruktur gehörten, aufgenommen. Durch diese Ermittlungen, die 2004 zur Verurteilung der Beteiligten führten, eskalierten die Schwierigkeiten der Bank.
Im April 2003 verfügte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Einstellung des Geschäftsverkehrs, da das Eigenkapital der Bank durch unterlassene Wertberichtigungen aufgebraucht war. Als Gespräche über die Sanierung scheiterten, stellte die BaFin am 16. Mai 2004 Insolvenzantrag beim Amtsgericht Dresden
Da die BFI Bank nicht durch den Einlagensicherungsfonds abgesichert gewesen sei, hätten Einleger nur die gesetzlich geregelte Entschädigung in Höhe von 90 Prozent ihrer Einlage, maximal jedoch 20 000 Euro erhalten. Dafür habe die Entschädigungseinrichtung der Banken knapp 130 Millionen Euro ausgezahlt.
In die Insolvenzmasse seien offene Kredite, Gelder aus dem Verkauf von Beteiligungen und der Durchsetzung von Haftungs- und Schadenersatzansprüchen eingegangen, teilte Derra weiter mit. So würden die Gläubiger mit Abschluss des Verfahrens nun gut 46 Prozent ihres Geldes zurückerhalten. Davon seien 39 Prozent bereits zwischen 2005 und 2011 ausbezahlt worden. Der Rest folge bis Ende Juni.