Vor allem ortsansässigen Bürgerinnen und Bürgern will die Gemeinde Bergtheim die Chance zum Bau eines Eigenheims bieten. Deshalb hat der Gemeinderat im Dezember 2020 für die Ortsteile Dipbach und Opferbaum zwei Baugebiete für "allgemeine Wohnflächen" beschlossen. Nun lagen den Ratsmitgliedern die Baupläne zur Annahme und zum Auslegen vor.
"Die Nachfrage nach Bauplätzen ist groß", wusste Bürgermeister Konrad Schlier und bat Bauamtsleiter Steffen Guth-Portain darum, die beiden Pläne vorzustellen. Sie sollen in einem Zug durchgeführt werden und sind in vielen Punkten identisch. Es ging um Dachformen und Dachbegrünung, Garagen und Stellplätze, Zaunhöhen, Bepflanzungen und allerlei mehr.
Bürgermeister Schlier outete sich als "Gegner von zu vielen Vorgaben". Auch Gemeinderat Harald Hochum bat darum, "die Kirche im Dorf zu lassen und dem Bauherrn nicht 1000 Vorschriften zu machen". Bei zu vielen Vorschriften müssten sich der Gemeinderat und das Landratsamt später oft mit Änderungswünschen, Ausnahmen und isolierten Befreiungen befassen.
Michael Burger, Rudolf Faatz und Carsten Volkrodt, die drei Gemeinderäte der Grünen, hatten nämlich ihre Vorstellungen zum Begrünen von Flachdächern, dem verpflichtenden Pflanzen von Hochstamm-Laubbäumen und dem Untersagen von "geschotterten Vorgärten". Über diese Punkte stimmte das Ratsgremium einzeln ab.
Ein Hochstamm-Laubbaum
Flachdächer müssen nun bis zu einer Neigung von 15 Grad begrünt werden. Im Vorschlag waren lediglich fünf Grad gestanden. Es bleibt jedoch bei nur einem verpflichtenden Hochstamm-Laubbaum auf dem Grundstück. Bäume entlang der Straße gibt es nicht. Gärten mit Schotter sind weiterhin zwar nicht erwünscht, aber sie werden nicht grundsätzlich untersagt.
Bauamtsleiter Guth-Portain gab Infos zu den Regenrückhaltebecken der beiden Baugebiete, zu den Erschließungsstraßen, zur zulässigen Wand- und Firsthöhe und zur Größe der Bauplätze. Teilweise wurden sie bewusst unter 600 Quadratmeter zugeschnitten, damit die Bauherren eine Wohnraumförderung beantragen können. Teilweise sind sie zwischen 700 bis 800 Quadratmeter groß, weil auf dem Land große Grundstücke offensichtlich besonders gefragt sind.
Mit Lärmschutzwall
Das Baugebiet "Püssensheimer Straße" mit seinen 17 Bauplätzen in Dipbach wird über die Bayernstraße erschlossen und grenzt an eine private Grünfläche. Entlang der Püssensheimer Straße wird im östlichen ein Lärmschutzwall mit 2,50 Metern Höhe angelegt und bepflanzt. Der direkte Zugang zur Flur im Süden ist über einen drei Meter breiten Fuß- und Radweg möglich.
Im Baugebiet "Unterm Dorf 4" in Opferbaum mit seinen ebenfalls 17 Bauplätzen ist eine Einbahnstraßenregelung zur Ein- und Ausfahrt geplant. Bei zwei Grundstücken in der Nähe des Brummbachs wird ein Hochwasserschutz mit aufgenommen. Zur aktuellen Wohnbebauung Richtung Westen hin bleibt ein zehn Meter breiter privater Streifen mit einer Streuobstwiese. Um das gesamte Baugebiet gibt es einen öffentlichen Grünweg.
Aufgrund der Beschlüsse des Bergtheimer Gemeinderats kann das Baugenehmigungsverfahren seinen Weg weitergehen. Bürgermeister Schlier rechnet damit, dass die Bauplätze in Dipbach und Opferbaum einmal zwischen 160 und 180 Euro pro Quadratmeter kosten werden.