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RANDERSACKER: Dietmar Vogels neue Stelle bei der Kirche sorgt für Unruhe

RANDERSACKER

Dietmar Vogels neue Stelle bei der Kirche sorgt für Unruhe

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    Fast zwei Jahre war er wegen Untreue suspendiert – seit 1. Februar ist Dietmar Vogel nicht mehr Bürgermeister in Randersacker. Seither arbeitet Vogel als stellvertretender Geschäftsführer des evangelischen Kirchengemeindeamtes Würzburg. Was offenbar für einige Unruhe sorgt.

    Die Stelle, erläutert Dekanin Edda Weise auf Nachfrage, ist zunächst auf ein Jahr befristet. Vogel selbst bezeichnete diese Wende „dankbar“ als „Möglichkeit für einen Neuanfang“ mit der „für seine Familie, die Marktgemeinde und ihn selbst hoffentlich Ruhe einkehre.“

    Empörung über Stellenbesetzung

    Eine Hoffnung, die sich derzeit nicht erfüllt. Vogels Einstellung, sagt Peter Opp, Mitglied des Verwaltungsrates des Diakonischen Werkes und ehemals im örtlichen Kirchenvorstand, sorge für Unruhe. Insbesondere unter den Mitgliedern der evangelischen Kirchengemeinde Randersacker-Lindelbach sei die Empörung über diese Stellenbesetzung groß.

    Opp und weitere Gemeindemitglieder haben der Dekanin ihre Verärgerung schriftlich mitgeteilt. Neben der Frage nach der passenden Qualifikation des ehemaligen Wahlbeamten beschäftigt die Randersackerer vor allem die Möglichkeit, dass Dietmar Vogel künftig ihre Kirchengemeinde in Haushaltsfragen beraten könnte.

    Auf beides geht Edda Weise ein. Die Stelle habe ein bestimmtes Anforderungsprofil, setze also bestimmte Qualifikationen und Abschlüsse voraus. „In einem mehrstufigen Auswahlverfahren hat sich das Entscheidungsgremium nach ausführlicher Überlegung für Herrn Vogel entschieden.“

    Zweite Chance verdient

    Dabei, so Weise, habe man auch die Tatsache, dass Vogel vorbestraft ist, wie auch Grund und Inhalt der Verurteilung „zur Sprache gebracht, intensiv diskutiert und reflektiert.“ Als Christen dürfe man aber jemandem eine zweite Chance geben. Ein Gedanke, so die Dekanin weiter, den auch das Rechtssystem vorsehe: „Mit der Strafe ist das Vergehen gesühnt.“

    Selbstverständlich werde das Kirchengemeindeamt auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Ansbach hinsichtlich des Ausschlusses Vogels aus der bayerischen Beamtenschaft würdigen. Und zudem, betont Weise, sensibel mit den Bedürfnissen und Meinungen in der Kirchengemeinde Lindelbach, Randersacker und Westheim umgehen. „Die Aufgabenverteilung innerhalb des Kirchengemeindeamtes regelt ein Geschäftsverteilungsplan, der mit der nötigen Sensibilität und mit Blick auf die Bedürfnisse der einzelnen Kirchengemeinden aufgestellt wird“.

    In den vergangenen Wochen, fügt Weise noch hinzu, hätten sie viele Reaktionen auf die Personalentscheidung erreicht: „Ablehnende, freundlich-kritische und zustimmende halten sich hier die Waage.“

    Mit Pauschalantworten abgespeist

    Weises Antworten befriedigen Opp und seine Mitstreiter offenbar nicht. Sie fühlen sich durch „Pauschalantworten abgespeist und nicht ernst genommen“. Eine zweite Chance, argumentieren sie, verdiene nur, wer sein Handeln bereue. Und das vermissten sie bei Vogel.

    Vogel war am im Mai 2015 suspendiert und im April 2016 wegen Untreue zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte sich nicht genommene Urlaubstage auszahlen lassen (brutto rund 25 000 Euro). Das Geld hatte er zurückgezahlt, dennoch verstößt dieses Vorgehen gegen das Beamtenrecht. Im September 2016 hatte die Landesanwaltschaft vor dem Verwaltungsgericht Ansbach gegen Vogel auf Entfernung aus dem Amt geklagt. Zum 1. Februar 2017 bat Vogel selbst um seine Entlassung. Das VG Ansbach stellte zudem fest, dass dem früheren Polizeibeamten eine Rückkehr ins Beamtenverhältnis verwehrt bleibt.

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