Mehr als 6,3 Millionen Menschen, die jahrelang in die betriebliche Altersversorgung eingezahlt haben und jetzt in Rente gehen, erleben gerade ihr blaues Wunder: Sie müssen fast ein Fünftel der Auszahlung an die Krankenkassen abführen. Denn die Kassen fordern von ihnen den vollen Beitragssatz, also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, plus Zusatz- und Pflegebeitrag – egal, ob es um eine einmalige Kapitalzahlung oder eine monatliche Rente geht. Besonders hart trifft es Altersvorsorger mit Verträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden. Denn die damalige rot-grüne Bundesregierung führte die Regelung vor 15 Jahren ein, als ihre Verträge schon liefen. Die Begründung damals: die Krankenkassen würden sich in einer Notlage befinden.
Würzburg