Die meisten freuen sich auf den wohlverdienten Ruhestand. Viele der zukünftigen Rentner haben nicht nur in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, sondern auch privat in Form einer Betriebsrente vorgesorgt. Was viele nicht wissen: Betriebsrenten werden bei der Auszahlung noch einmal um Krankenkassenbeiträge in Höhe des vollen Beitragssatzes gekürzt. Das heißt konkret: den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Damit gehen rund 19 Prozent der Gesamtsumme verloren. Eingeführt hat das die damalige rot-grüne Bundesregierung vor mehr als 15 Jahren, genau zum 1. Januar 2004. Damals, so die Begründung, befanden sich die Krankenkassen in einer Notlage.
Würzburg