Am Freitag gegen 22 Uhr hielten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Ochsenfurt in der Marktbreiter Straße einen BMW 1er an, so der Pressebericht der Polizei.
Im Rahmen dieser Allgemeinen Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass für den 22-jährigen Fahrzeugführer eine Fahndungsnotierung bestand, da diesem bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden und auch der Führerschein des Mannes zu beschlagnahmen war. Somit war es ihm bereits zum Zeitpunkt der Anhaltung auch nicht mehr gestattet einen Pkw zu führen.
Der Führerschein wurde durch die Polizeibeamten beschlagnahmt und dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt.
Der Führerschein war für das Gespann nicht gültig
Auch in Sommerhausen war am Freitagmorgen gegen 8.20 Uhr ein Verkehrsteilnehmer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, heißt es weiter. Polizeibeamte kontrollierten auf der B13 einen Kleintransporter mit Anhänger.
Der 24-jährige Fahrer konnte zwar einen Führerschein vorzeigen, jedoch war er nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B. Zum Führen dieser Fahrzeugkombination wäre jedoch die Fahrerlaubnisklasse BE erforderlich gewesen.
Da der Fahrzeugführer keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, wurde eine Sicherheitsleistung erhoben. Der Beifahrer, welcher über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügte, konnte die Fahrt fortsetzen.
Gegen die beiden Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet, so der Bericht weiter.
Mit gefälschtem Führerschein am Steuer ertappt
Am Samstag gegen 18.30 Uhr schließlich kam es dann zu einem weiteren Fall. Bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle in der Sterngasse in Ochsenfurt zeigte der 43-jährige Fahrer eines VW Tiguan einen italienischen Führerschein vor. Bereits hier kamen Zweifel bei dem Beamten auf, ob es sich tatsächlich um einen „echten“ Führerschein handelt.
Weitere Ermittlungen und auch die Befragung des Fahrers erhärteten den Verdacht, dass es sich bei dem Dokument um eine Totalfälschung handelt, weswegen dieses sichergestellt wurde.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Im Falle des gefälschten Führerscheins muss sich der Fahrer zudem noch wegen Urkundenfälschung nach dem Strafgesetzbuch verantworten, schließt der Bericht.