Eigentlich ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Bäume zu fällen - so besagt es der Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Geschützt werden sollen dadurch Biotopbäume, die lebensraumgebender Natur sind und dadurch die Artenvielfalt fördern. Wild lebende Tiere, insbesondere Vögel, die in dieser Zeit in Bäumen und Hecken brüten und ihren Nachwuchs heranziehen werden ebenfalls mit diesem Gesetz geschützt. Allein schonende Schnitte sind in den Monaten März bis September erlaubt, radikale Rückschnitte oder gar Fällungen hingegen nicht.
Rimpar/Güntersleben