(st) Hinter Familie Budig liegen Monate mit Hoffen und Bangen. Der Grund: ein Gartenhäuschen auf ihrem Grundstück. Darum entbrannte ein Streit, mit dem sich der Gemeinderat und sogar das Landratsamt beschäftigen musste.
Dabei hatten die Budigs alles richtig machen wollen. Weil zwischen ihrem Haus und dem angrenzenden Grundstück nur wenig Platz bleibt, wollten sie ihre Hütte möglichst nah an den Zaun des Nachbarn bauen. Sie erbaten beim Landratsamt Rechtsauskunft und bekamen nach eigenen Angaben gesagt, dass der Bau so nah am Nachbargrundstück möglich sei. Familie Budig vertraute dieser Auskunft und baute ihr Gartenhaus an die Grundstücksgrenze.
Ein folgenschwerer Fehler: Denn der Nachbar beschwerte sich über die Sichtbehinderung und den Schatten durch das Häuschen. Plötzlich stellte das Landratsamt auch fest, dass es zu nah am Nachbargrundstück errichtet wurde. Denn seine Rechtsauskunft beruhte auf der Bayerischen Bauordnung. Für das Gebiet am Kirschberg wurde aber laut Markus Meyer von der Gerbrunner Bauverwaltung ein Bebauungsplan ausgearbeitet, der den Standort des Gartenhäuschens als Grünfläche ausweist. Eine Bebauung hätte einen Mindestabstand zum Nachbarareal von 1,5 Metern haben müssen.
Die Alternative für die Budigs: das Haus entfernen oder sich von der Gemeinde eine Befreiung vom Bebauungsplan – eine nachträgliche Genehmigung für das Häuschen – einholen. Doch da streikte der Gemeinderat. Mit 14 zu sechs Stimmen entschied er in seiner Dezember-Sitzung gegen die Ausnahme.
Die Budigs hätten nun ihre Hütte versetzen oder abreißen müssen. Das hätte nach ihren Angaben 800 bis 1000 Euro gekostet. Doch das Landratsamt empfahl der Gemeinde, den Fall noch einmal zu prüfen.
Der Bau- und Umweltausschuss stellte nun nach einer Begehung fest, dass das Gartenhaus nicht sonderlich stört. Er stimmte für den Antrag auf „Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes“, wie die Gemeinde mitteilt. „Die im Bebauungsplan ausgewiesene Grünfläche war zur Aufwertung der Straße gedacht, nicht, um den Nachbarn besonders zu schützen“, begründete Markus Meyer die Entscheidung. Der Ausschuss machte aber deutlich, dass der Standort der Hütte nicht verändert werden darf. Ein Anbau darf nicht erfolgen, auch wenn das Fundament größer ist als das Häuschen selbst. Der Fall geht nun ans Landratsamt zur Genehmigung.