Das zentrale Gut von Medien sind Informationen. Aber wie kommen sie an diese? In erster Linie durch Recherche. Die Bedeutung des Wortes formuliert der Duden so: "Ermittlungen, Nachforschungen anstellen". Im Arbeitsalltag einer Reporterin oder eines Reporters spielt die Recherche eine herausragende Rolle.
In den
der Main-Post steht unter dem Punkt Verhaltenskodex: "Die Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt." Unvoreingenommenheit ist dabei ein elementarer Grundsatz, die Mitarbeitenden verpflichten sich der Wahrheit: "In unseren journalistischen Produkten streben wir danach, die Wirklichkeit korrekt abzubilden." Und weiter heißt es: "Unsere Informationen beschaffen wir auf rechtlich zulässige und ethisch korrekte Art und Weise." Frei übersetzt auf ein Reporterleben bedeutet Recherche unter anderem auch: Gespür haben, Vertrauen aufbauen, Fragen stellen, Quellen prüfen. Nicht jeder jedoch möchte mit der Presse reden. Privatpersonen beispielsweise müssen das auch nicht. Anders sieht es etwa bei Behörden aus. Ihnen gegenüber haben Medien hierzulande eine Kritik- und Kontrollfunktion.
Diese Aufgabe ist geschützt durch das Grundgesetz (Artikel 5) und die jeweiligen Landes-Pressegesetze. Im Bayerischen Pressegesetz heißt es unter Artikel 4, Auskunftsrecht: "Die Presse hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft." Denn um eine Entscheidung bei Wahlen treffen zu können, müssen sich Bürger zu politischen und gesellschaftlich relevanten Themen sowie über die handelnden Personen eine Meinung bilden können. Dazu benötigen sie Informationen. Informationen, die die Medien liefern.
Wenn Journalismus ein Körper in einer funktionierenden Demokratie ist, dann ist die Recherche sein Herz. Schließlich legitimiert die Kontrollfunktion die Presse gegenüber beispielsweise Regierenden oder Amtsträgern auch jene Informationen zu veröffentlichen, die diese gerne unter Verschluss gehalten hätten. "Nur mit einer freien und unabhängigen Presse kann es informierte demokratische Entscheidungen geben", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zum "Tag der Pressefreiheit" im vergangenen Jahr. "In Kriegs- und Krisenzeiten ist dies wichtiger denn je. Wo eine freie Berichterstattung unterdrückt wird, stirbt die Demokratie." Bürgermeister beispielsweise müssen sich in ihrer Funktion als Behördenleiter gegenüber der Presse äußern. Das Gleiche gilt unter anderem für Gerichte und Staatsanwaltschaften.

"Zu den Behörden zählen alle staatlichen Stellen, auch Kommunen", sagt Claudia Schuhmann, verantwortliche Main-Post-Redakteurin für Presserechtsanfragen. "Eigenbetriebe von Gemeinden sowie staatliche Unternehmen, die in privatrechtlichen Organisationsformen wie etwa einer GmbH betrieben werden, müssen in gleicher Weise Auskünfte erteilen, sofern die staatliche Stelle die Mehrheit der Anteile hält."

Was aber, wenn staatliche Institutionen und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Auskunft verweigern, weil ihnen das Thema unangenehm ist? Dann scheut sich die Main-Post nicht, das Recht auf Auskunft gerichtlich einzuklagen. Nicht immer, zugegeben, ist das erfolgreich. Bei der Recherche zu Wasser-Entnahmen in Unterfranken wollte die Redaktion wissen: Wer darf wie viel aus Flüssen, Bächen, Seen, Quellen und dem Grundwasser entnehmen? Einige Landratsämter verweigerten die Auskünfte mit dem Verweis auf den Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse oder den erhöhten Aufwand, weil die Daten nicht digital vorhanden seien und mühsam zusammengetragen werden müssten.
Die Main-Post klagte vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg – und scheiterte. Auch die Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde abgelehnt. Begründung: "Eine Namensnennung der Entnehmenden könnte negative Auswirkungen auf deren Ruf und Wettbewerbsfähigkeit nach sich ziehen." Unabhängig davon, dass das Land Niedersachsen die geforderten Informationen für alle einsehbar in einer Online-Datenbank pflegt, akzeptierte die Redaktion das Urteil – vor allem, weil der weitere Rechtsweg die Recherche verzögert hätte. Die ging auf anderen Wegen weiter.

Häufig hat der Klageweg Erfolg: So beispielsweise bei einer Gemeinde im Landkreis Würzburg, die über das Bewerbungsverfahren für Verwaltungsmitarbeiter keine Auskunft erteilen wollte. Oder bei einer Stadt, die eine Auskunft über den Anmelder einer Demonstration verweigern wollte. Oder bei einer Stadt im Landkreis Main-Spessart, die sich bei einem Bieterverfahren um einen Gewerbepark beteiligte und nicht über die Details informieren wollte. Oder bei einem Landratsamt, das während der Corona-Pandemie die Aufschlüsselung der Fallzahlen nach Gemeinden nicht nennen wollte.

In all diesen Fällen haben Gerichte dazu beigetragen, die Auskunftspflicht durchzusetzen. Dabei verwenden wir allerdings nicht zwingend alle auf diesem Weg erhaltenen Informationen, sondern wägen sie sehr genau gegen das Interesse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung ab.
Besonders zum Tragen kommt dies bei einer Verdachtsberichterstattung. Das Geschehen in und für die Region und ihre Menschen in all seinen Facetten und mit den Ansprüchen zu Wahrhaftigkeit und Faktentreue abzubilden, darin sieht die Main-Post ihre vordringliche Aufgabe.
Denn wie hat es der große Reporter Egon Erwin Kisch einmal gesagt: "Nichts ist verblüffender als die einfache Wahrheit, nichts ist exotischer als unsere Umwelt, nichts ist fantasievoller als die Sachlichkeit. Und nichts Sensationelleres gibt es in der Welt als die Zeit, in der man lebt."