Um den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung gegen zwei Angeklagte ging es in der vergangenen Woche am Amtsgericht Würzburg eigentlich. Weil sich daran jedoch keiner der Beteiligten mehr erinnern konnte – oder wollte, ließ sich die Sache mit dem Taxi besser klären. Das hatte einer der Angeklagten nämlich vor zwei Jahren in Karlstadt unter laufender Alarmanlage betrunken an eine Wand gefahren. Aber von vorn.
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