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Gerbrunn: Eingriff in das Biotop: Regierung prüft Artenschutz

Gerbrunn

Eingriff in das Biotop: Regierung prüft Artenschutz

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    Vorbereitend für das Gewerbegebiet im Biotop wurden Verbindungskorridore ins Gehölz gebaggert, damit streng geschützte Tierarten in angrenzenden Freiflächen umgesiedelt werden können. 
    Vorbereitend für das Gewerbegebiet im Biotop wurden Verbindungskorridore ins Gehölz gebaggert, damit streng geschützte Tierarten in angrenzenden Freiflächen umgesiedelt werden können.  Foto: Thomas Obermeier

    Die Zauneidechse und die Schlingnatter kommen in einem kartierten Biotop am äußeren Kirschberg in Gerbrunn vor. Die Gemeinde möchte dort, westlich der Kitzinger Straße, auf einer Fläche von 9500 Quadratmetern ein neues Gewerbegebiet schaffen.Das Planungsverfahren dafür ist noch nicht abgeschlossen. Trotzdem wurden bereits erste Maßnahmen durchgeführt. Ende Februar hat ein Bagger dort eine tiefe Schneise in Gehölz und Hecken gegraben. Über diese Verbindungskorridore sollen die streng geschützten Reptilien die Möglichkeit bekommen, in die angrenzenden Freiflächen zu kommen. 

    Bund Naturschutz kontra untere Naturschutzbehörde

    Der Bund Naturschutzes (BN) kritisiert das Vorhaben. "Wertvollste Lebensräume für zahlreiche bedrohte Arten würden verschwinden", sagt Armin Amrehn, Vorsitzender der Würzburger Kreisgruppe. In die Planungen einbezogen ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt. Sie ist als Träger öffentlicher Belange am Bauleitplanverfahren der Gemeinde beteiligt. Eine Zustimmung der Fachabteilung zur geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets ist aber nicht erforderlich. Die Naturschützer am Landratsamt widersprechen auch der Darstellung des Bund Naturschutzes und sind überzeugt: "Durch die Gehölzentfernungen kommt es zu keiner Habitatsverschlechterung, da der größte Teil der Gehölze im Umfeld um das Biotop erhalten bleibt."

    War für den ersten Eingriff ins Biotop eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich? Die höhere Naturschutzbehörde prüft jetzt den Sachverhalt. 
    War für den ersten Eingriff ins Biotop eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich? Die höhere Naturschutzbehörde prüft jetzt den Sachverhalt.  Foto: Patty Varasano

    Die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde sind auch der Meinung, dass durch den Eingriff in das Gehölz keine geschützten Tierarten zu Schaden kommen. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung sei deshalb nicht erforderlich. Der Bund Naturschutz ist auch in dieser Frage anderer Meinung und hat deshalb den Kontakt zur höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Unterfranken gesucht und Kritik am Vorhaben geäußert. 

    Höhere Naturschutzbehörde prüft Verbotstatbestände

    Diese will sich nun mit den Planungen befassen. "Auch um zu klären, ob es gegebenenfalls wegen des Vorkommens streng geschützter Arten einer artenschutzrechtlichen Ausnahemegenehmigung bedarf und ob, beziehungsweise wie diese gegebenenfalls erteilt werden kann", teilt Regierungs-Pressesprecher Johannes Hardenacke mit. 

    BN-Geschäftsführer Steffen Jodl begrüßt diese Entscheidung. "Es ist sinnvoll, das zu prüfen", sagt er. Und er hofft, dass die Stellungnahme des Bund Naturschutzes berücksichtigt wird. "Vor allem mit Blick auf die Haselmaus, die dort auch vorkommen soll." 

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