Fast 70 Jahre lang galt in Bayern das Bundesladenschlussgesetz von 1956 – bis jetzt. Nun hat der Freistaat als letztes Bundesland ein eigenes, neues Ladenschlussgesetz verabschiedet. So taufrisch das klingen mag, so altbekannt sind die Inhalte größtenteils: Verkaufsoffene Sonntage darf es wie bisher nur viermal im Jahr mit einem speziellen Anlass geben und weiterhin müssen die Geschäfte in Bayern um spätestens 20 Uhr schließen.
Würzburg