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Würzburg/Schweinfurt: Einzelhandel: Verwaltungsgericht kippt für Wöhrl Corona-Regel

Würzburg/Schweinfurt

Einzelhandel: Verwaltungsgericht kippt für Wöhrl Corona-Regel

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    Modehändler Wöhrl darf am Montag seine Filialen in Unterfranken öffnen.
    Modehändler Wöhrl darf am Montag seine Filialen in Unterfranken öffnen. Foto: Daniel Peter

    Es war eine der Lockerungen der Corona-Einschränkungen, die Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der vergangenen Woche verkündet hatte: Ab Montag, 27. April, dürfen in Bayern alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen können. Größere Läden – mit Ausnahme von Kfz-Händlern, Fahrradläden und Buchhandlungen – müssen laut Staatsregierung dagegen weiter geschlossen bleiben. Doch ob diese Regelung bestehen bleibt, ist nun fraglich. Grund ist eine kurzfristige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom Freitag.

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