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Würzburg/Schweinfurt: Einzelhandel: Verwaltungsgericht kippt für Wöhrl Corona-Regel

Würzburg/Schweinfurt

Einzelhandel: Verwaltungsgericht kippt für Wöhrl Corona-Regel

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    Modehändler Wöhrl darf am Montag seine Filialen in Unterfranken öffnen.
    Modehändler Wöhrl darf am Montag seine Filialen in Unterfranken öffnen. Foto: Daniel Peter

    Es war eine der Lockerungen der Corona-Einschränkungen, die Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der vergangenen Woche verkündet hatte: Ab Montag, 27. April, dürfen in Bayern alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen können. Größere Läden – mit Ausnahme von Kfz-Händlern, Fahrradläden und Buchhandlungen – müssen laut Staatsregierung dagegen weiter geschlossen bleiben. Doch ob diese Regelung bestehen bleibt, ist nun fraglich. Grund ist eine kurzfristige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom Freitag.

    Das Gericht hatte zugunsten des Nürnberger Modeunternehmens Wöhrl entschieden, das nun am Montag alle seine unterfränkischen Filialen öffnen wird, wie Unternehmenssprecher Frank Elsner gegenüber dieser Redaktion bestätigte. Wöhrl hatte sich in zwei Eilanträgen gegen die Betriebsuntersagung seines Modehauses in Schweinfurt und seiner zwei Filialen in Würzburg – neben Wöhrl am Vierröhrenbrunnen das Bekleidungsgeschäft Völk am Markt – gewandt, deren Verkaufsflächen jeweils deutlich größer als 800 Quadratmeter sind.

    Auch Filiale in Bad Neustadt soll am Montag öffnen

    Unterdessen wird am Montag auch die Wöhrl-Filiale in Bad Neustadt (Lkr. Rhön-Grabfeld) öffnen. Dafür sei allerdings keine richterliche Entscheidung notwendig gewesen, so Unternehmenssprecher Elsner. Hier habe man eine "behördliche Genehmigung" beim Landratsamt beantragt und am Freitag erhalten. Bereits vor einigen Tagen hatte Wöhrl in Baden-Württemberg beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Erfolg erzielt, sodass die Filiale in Ulm seit Dienstag wieder geöffnet ist.

    Das Verwaltungsgericht Würzburg stellte nun "ohne mündliche Verhandlungen" in "einstweiligen Anordnungen vorläufig" fest, dass dem Betrieb der Geschäfte in Würzburg und Schweinfurt nichts im Wege steht, sofern die Verkaufsfläche auf maximal 800 Quadratmeter begrenzt wird. Zudem müssten alle übrigen Corona-Regelungen eingehalten werden: So darf sich etwa in den Läden nur eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten, Warteschlangen sollen vermieden werden.

    "Es ist nicht erkennbar, warum eine abgetrennte Verkaufsfläche in einem großen Modehaus anders behandelt werden soll als ein Laden, der zufälligerweise eine Fläche von 800 Quadratmetern oder weniger hat."

    Wöhrl-Eigentümer Christian Greiner

    Alles machbar, meint Unternehmenssprecher Elsner. Die Verkaufsflächen entsprechend abzugrenzen sei "in einem modernen Modehaus kein Problem". Alle übrigen Hygiene- und Abstandsregelungen könne man in großen Läden "mindestens so gut einhalten wie in kleinen Läden". Wöhrl-Eigentümer Christian Greiner erklärte: "Es ist nicht erkennbar, warum eine abgetrennte Verkaufsfläche in einem großen Modehaus anders behandelt werden soll als ein Laden, der zufälligerweise eine Fläche von 800 Quadratmetern oder weniger hat."

    Als Gegner der Anträge nannte das Verwaltungsgericht die Städte Würzburg und Schweinfurt sowie die Regierung von Unterfranken. Dort allerdings wusste man offenbar von den Verfahren gar nichts.  Während von der Stadt Schweinfurt keine Stellungnahme zu bekommen war, erklärte der Sprecher der Stadt Würzburg, Christian Weiß, am Freitag, der Vorgang sei bei der Stadt nicht bekannt. Johannes Hardenacke, Sprecher der Regierung von Unterfranken, war ebenfalls überrascht und kommentierte: "Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, die im übrigen noch nicht rechtskräftig ist."

    Handelsverband ist zurückhaltend

    Ebenfalls am Freitag hat das Verwaltungsgericht Ansbach einen entsprechenden Eilantrag von Wöhrl für das Haupthaus in Nürnberg abgelehnt – und damit genau gegensätzlich zu den Würzburger Richtern entschieden. Kein Wunder also, dass man beim Handelsverband Unterfranken zurückhaltend ist. Die Entscheidung aus Würzburg sei "kein Freifahrtschein" für andere, warnt Bezirksgeschäftsführer Volker Wedde. Wenn die Rechtsauffassung des Gerichts aber Bestand hätte, würde man das sehr begrüßen. "Die Möglichkeit der Verkleinerung von Ladenflächen war eine unserer zentralen Forderungen in den vergangenen Tagen."

    Verbandsjurist Ralf Jaspert betont gegenüber dieser Redaktion, das Bayerische Gesundheitsministerium könne innerhalb von zwei Wochen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen und die Entscheidung anfechten. Ob es dazu kommt, blieb zunächst unklar. Eine Anfrage dieser Redaktion zu den Entscheidungen aus Würzburg ließ das Ministerium am Freitag bis Redaktionsschluss unbeantwortet.

    So groß sind die Wöhrl-Filialen in Würzburg und SchweinfurtWöhrl am Vierröhrenbrunnen in Würzburg: 9000 QuadratmeterModehaus Völk am Würzburger Marktplatz: 1800 QuadratmeterWöhrl in der Schweinfurter Spitalstraße: 3700 Quadratmeter

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