Es war eine der Lockerungen der Corona-Einschränkungen, die Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in der vergangenen Woche verkündet hatte: Ab Montag, 27. April, dürfen in Bayern alle Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen, wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen können. Größere Läden – mit Ausnahme von Kfz-Händlern, Fahrradläden und Buchhandlungen – müssen laut Staatsregierung dagegen weiter geschlossen bleiben. Doch ob diese Regelung bestehen bleibt, ist nun fraglich. Grund ist eine kurzfristige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Würzburg vom Freitag.
Würzburg/Schweinfurt