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MAIDBRONN: Elektrorollstuhl nur mit MPU

MAIDBRONN

Elektrorollstuhl nur mit MPU

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    Schwierig: Willi Watzlawik aus Maidbronn (im Bild mit seiner Frau) hat einen Elektroantrieb für seinen Rollstuhl beantragt. Die AOK will die Kosten nur übernehmen, wenn eine entsprechende Erlaubnis vom TÜV vorliegt.Foto: Günther Hillawoth
    Schwierig: Willi Watzlawik aus Maidbronn (im Bild mit seiner Frau) hat einen Elektroantrieb für seinen Rollstuhl beantragt. Die AOK will die Kosten nur übernehmen, wenn eine entsprechende Erlaubnis vom TÜV vorliegt.Foto: Günther Hillawoth

    Willibald Watzlawik versteht die Welt nicht mehr. Die AOK hat die Kosten für einen elektrischen Zusatzantrieb seines Rollstuhles abgelehnt – vorerst zumindest, weil offensichtlich Bedenken an seiner Verkehrstauglichkeit bestehen, wie aus einem Schreiben der Krankenkasse hervorgeht.

    Der 84-jährige schimpft. „Wegen so einem Spielzeug soll ich den Blödelestest machen?“ Schließlich habe er fast sein ganzes Leben lang 40-Tonner-Lkw gefahren – und keine Punkte bekommen, ergänzt er.

    Die Beschwerden des Alters machen dem Maidbronner so langsam zu schaffen. Die Beine wollen nicht mehr so recht. Zuhause komme er mit Stützen noch ganz gut klar, auswärts benutze er den Rollstuhl. Seine Frau sei immer dabei – beispielsweise bei Behördengängen oder beim Einkaufen – und unterstütze ihn. Bei Ausflügen wäre so ein Elektroantrieb schon was Schönes und hilfreich, meint Willibald Watzlawik.

    Seinem Antrag bei der AOK folgte eine Absage. Sie klärt auf, dass eine Verkehrstauglichkeit nur dann bestehe, „wenn durch das Führen eines Elektrorollstuhles eine Fremd- und Eigengefährdung ausgeschlossen ist“, heißt es in diesem Schreiben. Und weiter: Aus den der AOK vorliegenden Unterlagen gehe nicht eindeutig hervor, dass „Sie ein elektrisch betriebenes Krankenfahrzeug mit der für den Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt führen können“. Aufgrund dieser Tatsache werde dem Antrag nicht entsprochen.

    Allerdings weist die Krankenkasse darauf hin, dass der „uneingeschränkte Umgang mit diesem Hilfsmittel“ durch eine Fahrtauglichkeitsprüfung belegt werden könne. Watzlawik sollte sich an den TÜV in der Würzburger Bahnhofsstraße wenden, um eine „verkehrsmedizinische Untersuchung“ und eine „verkehrspsychologische Leistungstestung“ zu absolvieren. Dauer der MPU: 1,5 bis 2,5 Stunden. Kosten: 350 Euro. Der Senior findet das „lächerlich“.

    Die AOK indes bleibt hart. Pressesprecher Robert Scheller weist darauf hin, bei solchen Verordnungen den Einzelfall zusehen. Er bestätigt in einer schriftlichen Stellungnahme, dass ärztliche Gutachten vorlägen, die Hinweise darauf enthielten, „dass von einer gefährdungsfreien Nutzung des Hilfsmittels durch Herrn Watzlawik nicht zweifelsfrei ausgegangen werden kann“. Um eine Gefährdung seiner Person – auch Dritter – im Straßenverkehr auszuschließen, sei er gebeten worden, die Fahrtauglichkeitsprüfung durchführen zu lassen.

    Das ist für Willibald Watzlawik nicht akzeptabel und erwägt, das Sozialgericht einzuschalten. Er habe Betroffene gefragt, ob mit ihnen auch so verfahren worden sei: „Die haben mich ausgelacht“, schimpft er wieder.

    Stellungnahme der AOK:

    Auszüge: Entsprechend einer Entscheidung des Sozialgerichts Dresden (AZ S18KR 1278/04) handelt es sich bei einem Elektrorollstuhl um ein – wenn auch fahrerlaubnis- und zulassungsfreies – Fahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

    Erweist sich jemand als zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet, so scheidet eine Versorgung mit dem Fahrzeug als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung von vorn herein aus, weil der Versicherte nicht nach sozialrechtlichen Vorschriften die Herstellung eines Zustands verlangen kann, der anschließend durch die Fahrerlaubnisbehörde nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften sofort wieder untersagt werden müsste.

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