Eine Schülerin aus Unterfranken muss nach sechs Wochen wieder am Unterricht in der Schule teilnehmen – obwohl ein Elternteil "an einer Grunderkrankung mit Risiko für einen möglicherweise schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung" leide und mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Das hat jetzt das Würzburger Verwaltungsgericht entschieden.
Würzburg