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Erlabrunn: Entwidmung von öffentlichen Waldwegen ist keine Option

Erlabrunn

Entwidmung von öffentlichen Waldwegen ist keine Option

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    Die banale Entwidmung von Wegen im kommunalen Schwarzkiefernwald, zur Entbindung der Gemeinde von der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich absterbender Bäume, ist für den Gemeinderat in Erlabrunn keine Option. Nach intensiver Beratung in der jüngsten Sitzung votierte das Gremium einhellig dafür, es bei der bestehenden Widmung öffentlicher Wege zu belassen. Entstanden war die Überlegung zum weiteren Vorgehen bei den Hitze geschädigten Schwarzkiefern, um somit weitere Entnahmen absterbender Bäumen zur allgemeinen Sicherheit umgehen zu können.

    Nach wie vor überwiegt allgemeine Ratlosigkeit im Umgang mit den im Schwarzkiefernwald auf den Gemarkungen der Gemeinden Erlabrunn und Leinach deutlich erkennbaren Folgen des Extremsommers 2018. Einem ersten allgemeinen Sondierungstreffen im Februar zu den extremen Auswirkungen des letztjährigen Hitzesommers folgte eine Maßnahme zur Verkehrssicherung in dem von Naturliebhabern stark frequentierten Schwarzkiefernwald.

    Dabei waren auf einer Gesamtfläche von etwa 75 Hektar über beide Gemarkungen hinweg zahlreiche abgestorbene Bäume per Harvester gefällt worden. Der zuständige Revierförster Wolfgang Fricker bezifferte die Masse der gefällten Bäume auf 600 Festmeter. Unter Verfechtern des Schwarzkiefernwaldes war das Vorgehen auf massive Kritik gestoßen. Auch deshalb, weil bei dieser Maßnahme teilweise deutlich weiter als dreißig Meter beidseitig im Verlauf öffentlicher Wege in den Waldbestand eingegriffen worden war.

    Als Reaktion hierzu wurde von der Gemeinde Erlabrunn zur Reduzierung des Haftungsrisikos gegenüber Waldbesuchern und Naturliebhabern eine Entwidmung öffentlicher Waldwege in Erwägung gezogen. "Damit würde sich in gewissem Maße die Notwendigkeit der Entnahme weiterer geschädigter Bäume im Verlauf der Wege entschärfen. Unbenommen davon würde dennoch nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) die strenge Verkehrssicherungspflicht auch im Kommunalwald bestehen bleiben. Für die Gemeinde bedeutet dies, dass sowohl für typische und atypische Waldgefahren gehaftet werden muss", verdeutlichte Bürgermeister Thomas Benkert (UBE).

    Eine düstere Prognose wagte Klaus Körber (CSU): "Der Schwarzkiefernwald wird bei den stark veränderten klimatischen Voraussetzungen am bestehenden Standort dauerhaft nicht haltbar sein. Eine Entwidmung öffentlicher Wege würde möglicherweise die Gemüter etwas beruhigen. Kompliziert wird’s aber, wenn etwas passiert", mahnte Körber.

    Ausdrücklich begrüßte Erlabrunns Gemeinderat das beim zweiten Runden Tisch von der Forstverwaltung angekündigte weitere Vorgehen. In einem Forschungsprojekt widmet sich künftig die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forst (LWG) in Freising der Thematik. Ziel dabei ist neben dem Walderhalt auch die Ansiedelung klimaresistenter Baumarten aus Kalabrien und Korsika durch Nachsaat. Mit einer Fläche von 52 Hektar auf der Gemarkung der Gemeinde Erlabrunn plus weiterer 184 Hektar der Nachbargemeinde Leinach umfasst der bis zu 140 Jahre alte Schwarzkiefernwald fast 240 Hektar. Er gilt somit als der größte Deutschlands. Der im Sinne des Naturschutzes als äußerst sensibel geltende Bereich ist ausgewiesen als Landschaftsschutzgebiet, teilweise auch als Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet und ist kartiert im Ökoflächenkataster. Entsprechend stark frequentiert ist der Schwarzkiefernwald von Naturliebhabern.

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