Der Nachrichten- und Messengerdienst Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung falsche und ehrverletzende Tweets dauerhaft löschen. Ansonsten drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld. Das hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch in einem Eilverfahren entschieden, das der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun im Namen von Michael Blume, dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, angestrengt hatte.
Würzburg/Frankfurt