Überraschend hat das Gericht den Angeklagten im Erlabrunn-Prozess festgenommen. Staatsanwältin Martina Pfister Luz hat am Donnerstag Haftbefehl gegen ihn wegen Verdunkelungsgefahr nach dem Auftritt eines Gutachters im Zeugenstand beantragt.
Der Angeklagte steht unter Verdacht, am 5. Januar 2016 in Erlabrunn (Lkr. Würzburg) eine Mitbürgerin mit dem Streutraktor überfahren zu haben. Dann soll er Unfallflucht begangen und mithilfe Dritter versucht haben, das zu vertuschen, heißt es in der Anklage. Der ehemalige Gemeindearbeiter hatte am vorletzten Prozesstag zunächst gestanden, die Frau mit dem Traktor überrollt zu haben. Am Mittwoch nahm er das Geständnis weitgehend wieder zurück.
Zweifel an Gutachten
Der Staatsanwältin platzte der Kragen, nachdem ein Gutachter am Donnerstagvormittag im Zeugenstand ausgesagt hatte. Der vom Angeklagten beauftragte und bezahlte Gutachter schrieb, es kämen als Todesursache auch andere Möglichkeiten als das Überrollen durch den Traktor in Betracht. Ein Jahr später ging er nun mündlich als Zeuge zur Entlastung noch weiter: Jetzt hat er "erhebliche Zweifel", dass es der Traktor war.
Auf Nachfrage gab er zu: Ein Freund des Angeklagten – ein Kfz-Sachverständiger – stellte den Kontakt her, war am Gutachten beteiligt und hielt den Gutachter über den Prozess auf dem Laufenden, wie hartnäckige Nachfragen der Staatsanwältin und Nebenklageanwalt Hanjo Schrepfer ergaben. Der Schwager des Angeklagten, der vor Gericht die Aussage verweigert hatte, steuerte bei den Tests den Traktor, sagte der Gutachter. "Wären wir die Verteidiger, hätten wir diesen Gutachter wegen Befangenheit abgelehnt", sagte hinterher Anwalt Peter Auffermann kopfschüttelnd. "Peinlich" nannte den Auftritt Nebenklageanwalt Norman Jacob.
Familie des Angeklagten geschockt
Jetzt besteht der Verdacht auf Beeinflussung des Gutachters als Zeuge durch den Angeklagten und damit Fortsetzung der Vertuschung. Daher kam der Antrag auf Festnahme des in Freiheit befindlichen Angeklagten wegen Verdunkelungsgefahr. Vergeblich widersprach Verteidiger Martin Reitmaier, bei der Beauftragung handle es sich um einen ganz normalen Vorgang.
Die Vorsitzende schloss die Öffentlichkeit aus, um den Haftbefehl zu verkünden. "Wir haben Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr erlassen", sagte sie dann. Die Familie des Angeklagten war wie von Donner gerührt. Eine junge Frau begann zu weinen.
Der Prozess ist unterbrochen. Am Nachmittag soll der Polizist als Zeuge gehört werden, der die Ermittlungen maßgeblich führte.