Die Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten für die fahrlässige Tötung einer Fußgängerin und anschließende Unfallflucht will der 57-jährige Fahrer eines Streufahrzeuges nicht akzeptieren. Kurz vor Verstreichen der einwöchigen Einspruchsfrist gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg legte sein Anwalt am Mittwoch Berufung ein. Dies bestätigte Rainer Beckmann, Sprecher des Amtsgerichts, auf Anfrage.
WÜRZBURG