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Würzburg: Erlabrunn-Prozess: Warum wurden Handy-Daten gelöscht?

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Erlabrunn-Prozess: Warum wurden Handy-Daten gelöscht?

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    Großer Andrang herrscht auch am dritten Verhandlungstag am Landgericht Würzburg. Im Erlabrunn-Prozess geht es weiter um die Frage: Wer hat Gisela K. im Januar 2016 überfahren und dabei tödlich verletzt?
    Großer Andrang herrscht auch am dritten Verhandlungstag am Landgericht Würzburg. Im Erlabrunn-Prozess geht es weiter um die Frage: Wer hat Gisela K. im Januar 2016 überfahren und dabei tödlich verletzt? Foto: Thomas Obermeier

    Am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Würzburg im Fall der getöteten Gisela K. aus Erlabrunn standen die ermittelnden Polizisten im Mittelpunkt. 

    Der Traktor, mit dem die Frau am 5. Januar 2016 überfahren worden sein soll, wurde den Ermittlern wenige Tage später - trotz Streudienst - in völlig gereinigtem Zustand präsentiert. „Ich habe noch nie einen Streutraktor gesehen, der mitten im Winterdienst so picobello aussieht“, sagte der Leiter der Ermittlungsgruppe. Spuren eines Unfalls waren danach nicht feststellbar. Ein Mitarbeiter des Erlabrunner Bauhofes habe ausgesagt, dass er den Traktor in den Tagen nach dem Unfall im unteren Bereich habe streichen müssen - auf Weisung des Angeklagten, der auch Leiter des gemeindlichen Bauhofs war. Auf Nachfrage eines Ermittlers habe der Gemeinde-Mitarbeiter damals in der Vernehmung zugegeben, dass das Lackieren mitten im winterlichen Streudienst eigentlich keinen Sinn mache.

    Verdächtige Lücken

    Als Zeuge im vollen Gerichtssaal wurde auch der Witwer gehört. Drei Jahre nach dem Unfall wirkt er noch immer mitgenommen. Ihm gehe es einzig darum, die Wahrheit zu erfahren, sagte er und berichtete, wie sehr ihn manche Anfeindungen im Ort belasten würden. 

    Mehrere Beamte bestätigten, dass an Handys von Beteiligten Gesprächsdaten und Schriftverkehr gelöscht worden waren. Die Telefone des Angeklagten, seiner Frau (die als eine der ersten an den Unfallort gekommen war), seines Schwagers (der mit ihm den Räumdienst hatte) sowie des Mannes, der die Tote gefunden hatte, wiesen in der Stunde nach dem Unfall verdächtige Lücken auf - obwohl es nachweislich Gespräche gegeben habe.

    Unfallstelle auffallend ausgespart

    Drei Polizisten schilderten: Bei einer Vernehmung habe der Angeklagte den Weg auf einem Plan aufgezeichnet, welchen er mit dem Streufahrzeug an jenem Morgen genommen hatte. Dabei sei aufgefallen, dass er die Unfallstelle immer wieder auffallend ausgespart habe. Dem Gemeindearbeiter war vor dieser dreistündigen Vernehmung (zehn Tage nach dem Unfall) eröffnet worden, dass er nicht mehr Zeuge, sondern Verdächtiger sei. Eine Beamtin erinnerte sich noch genau an eine Vernehmungspause: Kopfschüttelnd habe er dabei Bilder vom Unfallort betrachtet und gesagt: „Wenn die Gis' da gewesen wäre, hätte ich sie doch sehen müssen.“

    Der Zeuge, der im Bauhof der Gemeinde arbeitet, kam mit einem Anwalt als Beistand. Denn im ersten Prozess hatte auch er Aussagen gemacht, die von denen abwichen, die er zuvor bei den Ermittlungen gemacht hatte - zum Beispiel darüber, dass man ihm von einem Unfall als Ursache des Todes von Gisela K. erzählt hatte - bevor dies durch die Rechtsmedizin am 12. Januar 2016 festgestellt wurde.

    Er legte ein Attest vor, das ihm nur eingeschränkte Auffassungsgabe und Vernehmungsfähigkeit bescheinigte. Er sagte aus, der Angeklagte als Leiter des Bauhofes habe ihn wenige Tage nach dem Unfall angewiesen, den Traktor gezielt „im hinteren rechten Bereich“ zu streichen. Auf Nachfrage sagte er, er habe eine etwa zwei Zentimeter große Roststelle mit Spachtel und Stahlbürste gereinigt und gestrichen. Solche Arbeiten seien nicht unüblich und würden etwa alle zwei Jahre durchgeführt.

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