Nacktbilder der Freundin auf dem Handy: Das ist unter Jugendlichen nicht strafbar, wenn die Fotos ausschließlich zur persönlichen Verwendung und mit Einwilligung der dargestellten Person gemacht wurden. Die Verbreitung dieser Fotos ist dagegen strafbar. Ist die Freundin noch keine 14 Jahre alt, dann fällt die Verbreitung unter den juristischen Begriff "Kinderpornografie" - und dann ist auch der Besitz strafbar.
Würzburg