Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Würzburg
Icon Pfeil nach unten
Landkreis Würzburg
Icon Pfeil nach unten

ESTENFELD: EU-Hygienegesetz sorgt für Verwirrung

ESTENFELD

EU-Hygienegesetz sorgt für Verwirrung

    • |
    • |

    Erhalten sie diese Zulassung nicht, dürfen sie nicht mehr schlachten. Vorgesehen ist, dass Vertreter der Regierung von Unterfranken und des Veterinäramtes sich in dem jeweiligen Betrieb umschauen, der die Zulassung beantragt hat. Problematisch wird das ganze allerdings, wenn die Verantwortlichen, wie bei der Metzgerei Wolz, nicht einer Meinung sind. Der eine hätte die erforderliche Stiefelwaschanlage gerne an diesem Platz, der andere kann sich nicht vorstellen, dass so die Zulassung erteilt wird. Am Ende erfährt der Metzger noch, dass gar keine teure Stiefelwaschanlage nötig gewesen wäre, sondern auch ein Schlauch mit Bürste, eine Wanne mit Schlauch und Auffangwanne den Vorschriften entsprochen hätte. Es gab von den Verantwortlichen zwar immer Vorschläge, ob die Zulassung nach Einhaltung jedoch erfolge, wollte keiner versprechen, so Wolz.

    Der Wunsch der Metzgereien ist, dass sie klare Anweisungen bekommen, ob und wie sie ihren Betrieb an die Anforderungen anpassen müssen.   Aus diesem Grund besuchten die Europaabgeordnete Anja Weisgerber, Bundestagsabgeordneter Paul Lehrieder, Landtagsabgeordneter Manfred Ländner, Landrat Eberhard Nuß und die Estenfelder Bürgermeister Michael Weber und Rosi Schraud den Betrieb, um sich vor Ort über die Anliegen der Metzger zu informieren.

    2004 hat die EU das Hygienegesetz erlassen, das am 1. Januar 2006 in Kraft trat. Für kleinere Betriebe gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2009. Ab 2010 muss dann eine räumliche Trennung zwischen Schlachten, Zerlegen und Weiterverarbeiten gegeben sein. Für kleinere Metzgereien oft ein Problem. Außerdem muss nach jedem Arbeitsschritt desinfiziert werden und auch jeder Arbeitsschritt aufgezeichnet werden.

    Auch bisher gab es Hygienevorschriften und bauliche Anforderungen für Metzgereien, machte Weisgerber deutlich. Die EU-Hygieneverordnung garantiere eine Harmonisierung der Hygienestandards in ganz Europa. Es müsse dennoch die Prämisse gelten, wer früher geschlachtet und die Hygienevorschriften eingehalten hat, muss auch in Zukunft schlachten dürfen.

    Landrat Nuss betonte, kleinere Metzgereien vor Ort hätten den Vorteil, dass die Tiere nur kurze Transportwege hinter sich haben und dadurch stressfreier sind. Zudem könne der Kunde besser nachvollziehen, woher sein Essen kommt. Die Vorortvermarktung ist eine hohe Wertschöpfung und bietet Arbeitsplätze.

    Weisgerber versprach gegenüber Regierungspräsident Paul Beinhofer die Probleme bei der Umsetzung der Hygienevorschriften vorzubringen, damit den Metzgereien schnell geholfen werden kann.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden