Am Dienstag, gegen 13.30 Uhr, wurde ein 36-Jähriger auf einem Elektrokleinstfahrzeug kontrolliert. Dabei stellten die Beamten fest, dass an dem Fahrzeug kein Kennzeichen angebracht war. Einen gültigen Versicherungsschutz konnte der 36-Jährige ebenfalls nicht vorweisen. Die Weiterfahrt wurde deshalb untersagt und ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Winterhausen