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WÜRZBURG/OCHSENFURT: Falsche Wiesn-Reservierungen verkauft: Haft

WÜRZBURG/OCHSENFURT

Falsche Wiesn-Reservierungen verkauft: Haft

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    Verlockende Angebote machte ein 27-Jähriger seinen vergnügungswilligen Mitmenschen. Gegen Vorauskasse bot er Tischreservierungen und Verzehrgutscheine fürs Oktoberfest 2012 an. Knapp 12 000 Euro nahm er ein. Weil er die begehrten Tickets aber nie verschickt hat, muss er jetzt ins Gefängnis.

    Sein „Firmensitz“ war Ochsenfurt. Von hier bot der 27-Jährige über Zeitungsanzeigen und im Internet Tische und Essenscoupons für die Wiesn an. Ob Hippodrom oder Fischer-Vroni, ob Löwenbräu oder Armbrustschützen – der Mann hatte alle großen Festzelte im Angebot. Sowohl Firmen, als auch Privatleute orderten kräftig und spülten dem 27-Jährigen innerhalb weniger Wochen 11 800 Euro in die Kassen.

    Außerdem umfasste die Angebotspalette des Mannes auch noch i- und Smartphones, die er auf Ebay verhökerte – und die die Käufer genauso wenig bekamen wie die Wiesn-Reservierungen. Nun muss sich der junge Betrüger, der bereits vorbestraft ist und gegen den mindestens vier neue Ermittlungsverfahren laufen, vor dem Amtsgericht verantworten.

    Vor dem Prozess hat er über seinen Verteidiger Nikolaus Gwosdek erklären lassen, dass er in der Verhandlung ein Geständnis ablegen werde, weshalb auf die Ladung von Zeugen verzichtet wurde. Nun, da der 27-Jährige auf der Anklagebank sitzt, hat er es sich anders überlegt. „Ich möchte keine Aussage machen“, erklärt er dem Gericht.

    Die Kehrtwende ist für Richter Thomas Behl Anlass für eine klare Ansage. Und darin zeigt er dem 27-Jährigen, der schon mal einen Gerichtstermin hat platzen lassen, unter anderem auf, dass in seinem Fall „unter Umständen Untersuchungshaft geboten sein könnte, um die Durchführung der Hauptverhandlung sicherzustellen“.

    Die Aussicht, die nächsten Wochen im Knast zu verbringen, führt bei dem 27-Jährigen zu einem Sinneswandel. Und nach Rücksprache mit seinem Verteidiger will er nun „doch gerne was sagen“.

    Allerdings ist die Geschichte, die er dem Gericht erzählt, ziemlich abenteuerlich. Er habe 5000 Euro Schulden bei finsteren Gestalten gehabt, sagt er. Und weil er das Geld nicht habe zurückzahlen können, sei er unter Druck gesetzt worden. Er werde seines „Lebens nicht mehr froh“, habe man ihm gedroht.

    Allzu böse können die angeblichen Kreditgeber, deren Namen der Angeklagte nicht nennt, allerdings nicht gewesen sein. Nach eigenen Angaben durfte er von dem Erlös des Betrugs 6800 Euro für sich behalten. Die Gläubiger hätten nur 5500 Euro gewollt, sagt er. Und dann erzählt er, dass die Sache mit den Handys nur ein Versehen gewesen sei. Er habe damals in der Elektronik-Branche „Fuß fassen“ wollen – und leider „den Überblick verloren“. Den Kunden dürfte das Wurscht sein. Sowohl die verhinderten Wiesn-Besucher als auch die Handykäufer warten bis heute auf ihr Geld.

    Der Staatsanwalt lässt keinen Zweifel daran, dass er dem 27-Jährigen nicht glaubt. Dazu trägt auch bei, dass der Mann, der keine Berufsausbildung hat, zwar von sich behauptet, als „key account Manager“ 2600 Euro netto zu verdienen – aber dass er für seine neue Wohnung im Kreis Main-Spessart noch keinen Cent Miete gezahlt und sein Vermieter ihn wegen Einmietbetrugs angezeigt hat. Die Forderung des Staatsanwalts: Zwei Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Anwalt Gwosdek plädiert für eine Bewährungschance.

    Das Gericht verurteilt den 27-Jährigen wegen gewerblichen Betrugs in 18 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten – die, wie alle Strafen von mehr als zwei Jahren, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Für eine Berufung machte Richter Behl dem Mann wenig Hoffnung. Wenn er „dort nicht die Hosen runter“ lasse und die „Hintermänner“ nenne, könne er auch in der zweiten Instanz nicht mir einer Bewährungsstrafe rechnen.

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