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Veitshöchheim: Ferienausschuss lehnte Bauvoranfrage für Einfamilienhaus ab

Veitshöchheim

Ferienausschuss lehnte Bauvoranfrage für Einfamilienhaus ab

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    Im oberen Bereich dieser bis zum Mainuferweg gehenden Grünfläche befindet sich der Standort des geplanten Einfamilienhauses.
    Im oberen Bereich dieser bis zum Mainuferweg gehenden Grünfläche befindet sich der Standort des geplanten Einfamilienhauses. Foto: Dieter Gürz

    Abgelehnt wegen Nichteinfügen in die gewerbliche Nutzung der näheren Umgebung, Bebauung in dritter Reihe und der Festsetzungen als Gewerbefläche im Flächennutzungsplan hat der Ferienausschuss der Gemeinde die Bauanfrage privater Bauherren für ein Einfamilienhaus im oberen Bereich dieser bis zum Mainuferweg gehenden Grünfläche.

    Um eine Bebauung zur Wohnnutzung auf diesem Grundstück Flurnummer 2956 zu ermöglichen, hält das Gremium eine Änderung des Flächennutzungsplanes, verbunden mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für erforderlich, um eine geordnete Erschließung des Areals sicherzustellen.

    Der Ferienausschuss stellte deshalb eine "wohlwollende" Beurteilung in Aussicht, sofern ein Antrag auf geordnete Überplanung des Gesamt-Areals im Bereich nördlich des Güßgrabens durch die Eigentümer gestellt wird. Die Kosten für die Überplanung, so der Beschluss, wären allerdings mit Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages von den Antragstellern zu übernehmen.

    Produktionshalle steht seit 2017 leer

    Für das Gebiet nördlich des Güßgrabens, in dem sich das geplante Einfamilienhaus zwischen dem Abfallwirtschaftsbetrieb Team Orange und der seit 2017 leerstehenden Produktionshalle der in die Raiffeisenstraße 13 umgesiedelten "Alfred Rexroth Metallbearbeitungs GmbH" befindet, hatte der Gemeinderat in der Dezember-Sitzung 2017 den Erlass einer Vorkaufsrechtsatzung beschlossen.

    Es könnte sein, so hieß es zur Begründung, dass Team Orange nicht nur, wie inzwischen geschehen einen Teil ins Gewerbegebiet der Gemeinde verlagert, sondern mittelfristig vielleicht auch ganz den Standort am Güßgraben aufgibt. Eine Vorkaufsrechtssatzung räume für den Fall, dass es zu einer Veräußerung kommt, der Gemeinde die Möglichkeit ein, die Situation zu bewerten und gegebenenfalls Flächen dort zu erwerben.

    Ursprünglich war das östlich von Team Orange am Güßgraben gelegene, der Gemeinde gehörende Grundstück für eine Erweiterung des Abfallwirtschaftsbetriebes vorgesehen. Davon hat jedoch das Kommunalunternehmen des Landkreises Abstand genommen, so dass auch diese Fläche der Gemeinde für eine Bebauung zur Disposition steht.

    Nur über einen Privatweg anfahrbar

    Zur Disposition steht auch die nur über einen Privatweg anfahrbare Gewerbehalle der Alfred Rexroth Metallbearbeitung GmbH. Die Absicherung der privaten Zufahrt durch eine Grunddienstbarkeit war nämlich zeitlich befristet. Wie nun Bürgermeister Jürgen Götz in der Sitzung berichtete, haben die Eigentümer des Privatweges einer "Verlängerung" der dinglichen Sicherung dieser Zufahrt im Grundbuch nicht zugestimmt, so dass das Rexroth-Grundstück nunmehr rechtlich keine gesicherte Erschließung mehr hat. Die Firma Rexroth sei deshalb auf die Gemeinde Veitshöchheim zugegangen, mit der Bitte um Prüfung, ob durch eine entsprechende Bauleitplanung im Bereich nördlich des Güßgrabens die Erschließung ihres Grundstücks sichergestellt werden kann.

    Das Team Orange-Gelände war auch ebenso wie das daran angrenzende gemeindliche Grundstück am Güßgraben Gegenstand des Realisierungswettbewerbs im Umfeld des alten Mainstegs. Aufgabe der Planer war es auch, für das Gelände im Umfeld von Team Orange einen städtebaulichen Ideenteil zu liefern. Während die ersten Preisträger hier zwei Wohnhöfe (Geschosswohnungsbau, alternativ Reihenhäuser) strukturierten, kam von einem dritten Preisträger der vom Preisgericht für gut befundene Vorschlag, hier auch ein hochwertiges Hotel in 1a-Lage nah am Wasser zu integrieren. Diese Planungsansätze sollen laut Gemeinderatsbeschluss vom ersten Preisträger bei der weiteren Planung mit bedacht werden.

    Auch die Umsetzung dieser Planung würde eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes bedingen.

    Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde Veitshöchheim, der das Gelände von Team Orange und der Firma Rexroth umfasst und in dem auch das Grundstück der vom Veitshöchheimer Ferienausschuss abgelehnten Bauvoranfrage liegt (roter Kreis).
    Geltungsbereich der Vorkaufsrechtssatzung der Gemeinde Veitshöchheim, der das Gelände von Team Orange und der Firma Rexroth umfasst und in dem auch das Grundstück der vom Veitshöchheimer Ferienausschuss abgelehnten Bauvoranfrage liegt (roter Kreis). Foto: Luftbild der Gemeinde
    Am Ende der Stichstraße zur Thüngersheimer Straße im Hintergrund links der Betriebssitz von Team Orange, hinter dem Wohnwagen der Standort für das geplante Einfamilienhaus und rechts die leerstehende Rexroth-Gewerbehalle.
    Am Ende der Stichstraße zur Thüngersheimer Straße im Hintergrund links der Betriebssitz von Team Orange, hinter dem Wohnwagen der Standort für das geplante Einfamilienhaus und rechts die leerstehende Rexroth-Gewerbehalle. Foto: Dieter Gürz
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