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Sommerhausen: Feuerwehrhaus mit Sicherheitsproblemen

Sommerhausen

Feuerwehrhaus mit Sicherheitsproblemen

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    "Wie viel Feuerwehr braucht Sommerhausen?" lautete die Kernfrage, der die Firma Renninger Brandschutzplanung im Auftrag der Marktgemeinde nachgegangen war. Festgestellt wurden in der Analyse beispielsweise besondere Gefährdungen. In Sachen Brandschutz wurden hierbei "der größere Kindergarten", Beherbergungsbetriebe mit bis zu 56 Betten und Rettungshöhen von mehr als acht Metern gewertet. Automatisch in der Gefährdungsklasse 4 seien alle Anlieger von Bundeswasserstraßen. Nicht nur Hochwasser tragen zu dieser höchsten Gefährdungsklasse für "Wasser" bei, sondern auch Havarien von Schiffen aller Art, wie Experte Christof Frank erläuterte.

    Im Ergebnis liege der Grundbedarf für die Freiwillige Feuerwehr Sommerhausen bei zwei Fahrzeugen, was sich mit dem vorhandenen Bestand deckt. Die Fahrzeug-Schiebleiter für bis zu zwölf Meter Höhe, sei theoretisch ausreichend. Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) 20 sei mit Baujahr 2006 noch für zehn Jahre oder länger "erwartbar gut". Ein HLF 10 mit Schiebleiter wäre auch eine Alternative.

    Für den Mannschaftstransportwagen (MTW), Baujahr 2001, wurde dagegen empfohlen, über eine Neuinvestition in ein bis zwei Jahren nachzudenken. Kostenanhaltspunkt: ab 50.000 Euro. Kein Muss, aber einen angemessenen Mehrwert stelle der vorhandene Transportanhänger dar, während die in der Dreschhalle untergebrachte Anhängeleiter AL 16/4 bis 16 Meter Höhe von der Handhabung schon antiquiert und die Wartung schwierig sei.

    Da es in der Verfügungsmasse des Bundes stehe, empfahl Frank, sich nicht auf das zusätzlich vorhandene Katastrophenschutzfahrzeug des Bundes, LF KatS, Baujahr 2015, als verlässlichen Mehrwert zu verlassen. Unschädlich für den Bedarfsplan sei eine noch laufende baurechtliche Klärung für fragliche Gebäude durch Landratsamt und Kreisbrandrat. Die Hilfsfristen seien in Sommerhausen aufgrund der überschaubaren Fläche "kein großes Thema".

    Das Feuerwehrhaus betreffend, lautet das Resümee: "Es kann weiterbetrieben werden, aber eine Flächenmehrung ist erforderlich." Dem Bauwerk von 1976 mit seinen drei Fahrzeugstellplätzen mangelt es an genügend Platz und damit etlichen Standards in Sachen Arbeitssicherheit und Hygiene für die 46 Aktiven. Ein Beispiel: Zwischen Fahrzeugen und Kleiderspind stünden nur 80 Zentimeter zum Umziehen zur Verfügung. Hohes Gefahrenpotential lauere, wo sich die Wege von Fußgängern und Fahrzeugen kreuzen. Das heißt: Die Umkleiden müssten raus aus den Garagen. Ein Muss und zeitliche Fristen gäbe es nicht, aber Untätigkeit wäre eine schlechte Variante, so der Planer an die Adresse des Marktgemeinderats.

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